Der acht Mal Vorbestrafte soll sich wegen Mordes durch Unterlassung verantworten.
Nach dem Tod 22-Jährigen in einer Favoritner Wohnung Nacht auf den 23. Oktober 2024, ist am Donnerstag am Landesgericht gegen zwei Männer verhandelt worden, die gemeinsam mit der jungen Frau den Abend verbracht und Drogen konsumiert hatten. Die junge Frau war an einer Überdosis gestorben.
Dem Älteren wurde Körperverletzung mit tödlichem Ausgang vorgeworfen, weil er der Frau Morphium injiziert haben soll. Das Gericht fällte ein Unzuständigkeitsurteil.
Der Senat ging davon aus, dass der 29-Jährige eine Garantenstellung inne hatte und er durch aktives Handeln verpflichtet gewesen wäre, den Tod der jungen Frau abzuwenden, der durch sein Unterlassen eintrat. Damit müssen nun Geschworene prüfen, ob der wegen Suchtmitteldelikten acht Mal Vorbestrafte mit seinem Handeln nicht den Tod der Frau billigend in Kauf genommen und damit Mord durch Unterlassung zu verantworten hat.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die beiden Männer bleiben vorerst weiter in U-Haft.
Morphium gespritzt
Der 29-Jährige, der eigenen Angaben zufolge seit vielen Jahren drogenabhängig ist, soll zunächst die Morphiumtabletten aufgelöst und der 22-Jährigen das Suchtgift dann in die rechte Armbeuge verabreicht haben. Als die junge Frau nach hinten kippte und das Bewusstsein verlor, sollen weder er noch der 19-Jährige, dem der Ältere auf dessen Wunsch hin Heroin gespritzt hatte, richtig reagiert haben.
Der Jüngere verließ die Wohnung, um in einer Nachtapotheke Naloxon - ein Gegenmittel bei Überdosierungen von Opioiden - zu besorgen, der Ältere ging nach eigener Einschätzung nach 20 bis 30 Minuten nach Hause bzw. zu seiner Freundin, ohne sich weiter um die bewusstlose Frau zu kümmern.
Er sei davon ausgegangen, dass der 19-Jährige die Rettung verständigt hatte und diese bereits am Weg war, machte der Angeklagte vor einem Schöffensenat geltend. Einem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge verstarb die 22-Jährige an einer zentralen Atemlähmung.