Klagenfurt

28-Jährige stach auf Frau ein: Einweisung

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Verfahren wegen versuchten Mordes und versuchten schweren Mordes.

Eine 28-Jährige, die im März in Klagenfurt auf offener Straße auf eine Frau eingestochen hat, ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Schon Tage vor der Tat hatte die 28-Jährige Mordgedanken gehabt. Als ihr schließlich ihr Handy gestohlen wurde, habe sie das Gefühl gehabt, dass nun jemand für diese Tat büßen müsse, sagte sie vor dem Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Gerhard Pöllinger. "Ich bin heimgegangen, habe das Messer geholt und wollte jemanden töten. Ich wollte sehen, wie das Licht in den Augen ausgeht", sagte die Frau. "Heute weiß ich, dass es falsch war. Es tut mir sehr leid, ich würde das alles gerne ungeschehen machen."

"Einmal im Leben Täterin sein"

"Sie hat mit dem Messer ausgeholt wie bei einem Tennisaufschlag und einfach auf die andere Frau eingestochen", zitierte Staatsanwalt Marcus Pacher einen der Männer, der dem Opfer zu Hilfe gekommen war. Die 66-Jährige trug einen Stich in die Wange und in die Hand davon - mit der Hand hatte sie einen Stich in den Bauch abgewehrt. "Die Frau hat sehr viel Glück gehabt, ich hab schon genug Fälle erlebt, in denen so ein Angriff tödlich ausgegangen ist", sagte der Sachverständige, der die Verletzungen des Opfers beurteilt hatte. Nur mit Mühe war es den Passanten gelungen, die 28-Jährige von ihrem Opfer wegzuzerren.

Einmal in ihrem Leben habe sie Täterin sein wollen und nicht immer das Opfer - als Kind sei sie missbraucht worden, insgesamt habe sie sieben Mal versucht, sich das Leben zu nehmen, sagte die Frau vor Gericht. Als sie begann, Drogen zu nehmen, hätten sich die Gedanken verstärkt, jemandem etwas antun zu wollen. Mehrmals sei sie in der Psychiatrie untergebracht gewesen, von ihren Aggressionen habe sie aber niemanden erzählt. "Ich habe mich geschämt dafür", sagte sie.

Hohes Rückfallsrisiko

Die psychiatrischen Sachverständigen bewerteten die 28-Jährige als Patientin mit hohem Aggressionspotenzial und Rückfallsrisiko. Die Frau nehme fünf verschiedene Persönlichkeiten in sich wahr - eine davon sei gewalttätig. Zum Zeitpunkt der Tat sei die Frau "absolut zurechnungsunfähig" gewesen, sagte der Sachverständige Manfred Walzl: "Sie weist die allerschwerste Form der Dissoziativität auf. Wenn sie in eine andere Persönlichkeit wechselt, erlebt sie das so, als würde diese fremde Person handeln. Sie sieht zu und ist auch erschüttert, kann sich dagegen aber nicht wehren." Walzl empfahl jedenfalls eine Einweisung: "Eine ambulante Versorgung wäre auf keinen Fall möglich."

Die Geschworenen folgten der Empfehlung, die Entscheidung zur Einweisung fiel mit sieben zu einer Stimme aus. Staatsanwalt und Verteidiger gaben keine Erklärung ab.

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