Hinweisschilder und Durchsagen

2G im Handel: Wie kontrolliert wird

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Nur Geimpfte oder Genesene dürfen Weihnachts-Geschenke shoppen.

Wien. Am Montag öffnet also der Handel – aber nicht für jeden. In Geschäfte mit Waren, die nicht dringend nötig sind, dürfen nur Personen, die entweder geimpft oder genesen sind (ausgenommen sind wieder Supermärkte, Apotheken, Postämter etc.).

In der neuen Verordnung des Gesundheitsministeriums steht, Kunden dürfen die Betriebe nur betreten, „wenn sie über einen 2G-Nachweis verfügen“.

Shop-Betreiber müssen nicht Grünen Pass checken

Check. Beim letzten Lockdown gab es heftige Diskussionen, wer den Nachweis kontrollieren soll. Diesmal ist klar: Die Geschäfte müssen zumindest mit Hinweisschildern oder mit Durchsagen auf die 2G-Pflicht aufmerksam machen.

„Die Kunden müssen ihren Grünen Pass nicht vorzeigen, sie müssen ihn aber dabeihaben“, sagt Rainer Will vom Handelsverband. Stichprobenkontrollen werden freilich weiter von den Behörden gemacht.

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