Bub sprang womöglich Lieblingsspielzeug hinterher, das in die Tiefe fiel.
Am 15. November müssen sich der Vater und die Stiefmutter eines kleinen Buben am Landesgericht für Strafsachen verantworten, der am 26. April 2018 in Wien-Donaustadt aus dem siebenten Stock in die Tiefe gestürzt war. Das gab Gerichtssprecherin Christian Salzborn am Donnerstag auf APA-Anfrage bekannt. ÖSTERREICH berichtete davor bereits mehrmals über das Schicksal des kleinen Leon. Die Anklage lautet auf gröbliche Vernachlässigung einer unmündigen Person mit Todesfolge. Strafrahmen: bis zu 10 Jahre Haft.
Das Unglück ereignete sich in einer großen Wohnhausanlage in Hirschstetten. Der Vierjährige war nach dem Aufprall auf einen Betonweg nicht sofort tot. Eine zufällig vorbeikommende Ärztin leistete Erste Hilfe und leitete Reanimationsmaßnahmen ein. Letztlich hatte der Bub aber keine Überlebenschance.
Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten zur Last, zu dem tragischen Geschehen - wenn auch nur fahrlässig - beigetragen zu haben. Der 28-jährige Vater und seine gleichaltrige Lebensgefährtin hatten den Buben bei geöffnetem Fenster unbeaufsichtigt in einem versperrten Zimmer spielen lassen. Möglicherweise wollten sie nicht gestört werden. Überdies waren die Fenstergriffe abmontiert worden - es wäre also gar nicht möglich gewesen, die Fenster kindersicher zu schließen.
Der Bub dürfte über einen vor dem Fenster platzierten Drehstuhl auf die Fensterbank geklettert sein. Fest steht, dass zunächst sein Lieblingsspielzeug - ein Stofftier und ein Ball - in die Tiefe fiel. Ob der Vierjährige danach greifen wollte und dabei das Gleichgewicht verlor, wird sich wohl nicht mehr klären lassen. Zu der auf mehrere Stunden anberaumten Verhandlung ist allerdings der erfahrene Gerichtsmediziner Christian Reiter geladen, der den Unfallhergang womöglich näher rekonstruieren kann. Für den Verhandlungssaal wird seitens des Landesgerichts ein absolutes Film- und Fotografierverbot verhängt, gab Mediensprecherin Salzborn bekannt.
Das angeklagte Paar stand bereits im Fokus des Jugendamts. Ein leiblicher neunjähriger Sohn der Frau war ihr abgenommen worden - er lebt getrennt von ihr in einer betreuten Wohngemeinschaft. Außerdem gibt es noch ein gemeinsames, zum Unglückszeitpunkt achtmonatiges gemeinsames Kind, ein Mädchen. Hinsichtlich des Vierjährigen wurde aber seitens der Behörde davon ausgegangen, dass sich die beiden hinreichend um den Buben kümmerten, obwohl dieser eine Entwicklungsstörung aufgewiesen haben soll. Wenige Stunden vor dem tödlichen Sturz hatte sich eine neue Betreuerin der Familie vorgestellt, in deren Wohnung auf eher beengten Verhältnissen auch fünf Haustiere untergebracht waren. Die Sozialarbeiterin hatte bei ihrer Visite keinen Grund zu Beanstandungen gesehen. Allerdings soll Leon laut Anklage, wie ÖSTERREICH ebenfalls bereits berichtete, eben wegen dieses Behördenbesuches an diesem Tag extrem aufgebracht und kaum zu beruhigen gewesen sein.