Bereits das Schieben von Fahrrädern kann hohe Strafen zur Folge haben.
In einigen Parkanlagen der Stadt kann das Radfahren sehr teuer kommen. Schon das Mitnehmen von Fahrrädern kann theoretisch sehr hohe Strafen nach sich ziehen. Exekutiert werden diese allerdings äußerst selten.
Parkordnung. Auf bis zu 700 Euro kann sich die Strafe belaufen, wenn man in Wiens Bundesgärten, wie etwa dem Schlosspark Schönbrunn, mit dem Rad fährt. Zuständig für die Parkordnung sind die Bundesgärten. Auch das bloße Schieben des Rades ist nicht erlaubt. Das Verbot gilt in allen Parkanlagen, die von den Bundesgärten verwaltet werden. Dazu gehören etwa Augarten, Belvederegarten, Burggarten und Volksgarten. Diese sind auch UNESCO-Weltkulturerbe und stehen deshalb unter Denkmalschutz.
Seltenheit. Laut Bundesgärten kommt es jedoch praktisch kaum zu solch hohen Strafen, vor allem weil diese nur in Verbindung mit einer Besitzstörungsklage möglich ist. In den meisten Fällen wird eine kulante Lösung in Form einer Verwarnung gefunden. Vor allem bei Kindern drücken die Parkwächter öfter ein Auge zu. In Anbetracht der Höhe der Strafen sollte man es aber lieber nicht darauf ankommen lassen.