Achtung Autofahrer

78 Verkehrstote durch Übermüdung

Teilen

In Österreich starben in letzten fünf Jahren 78 Menschen bei Verkehrsunfällen, die durch Übermüdung ausgelöst wurden.

Die Hälfte der Todesopfer gab es auf Autobahnen und Schnellstraßen, berichtete der Verkehrsclub Österreich am Mittwoch in einer Aussendung. "Das Bewusstsein über die gefährlichen Folgen von Übermüdung am Steuer fehlt. Dabei reagieren übermüdete Lenker ähnlich schlecht wie Alko-Lenker", verdeutlicht VCÖ-Experte Markus Gansterer.

Zum Vergleich: Im gleichen Fünf-Jahreszeitraum starben zehn Menschen bei Geisterfahrerunfällen. Untersuchungen haben gezeigt, dass bereits 17 Stunden ohne Schlaf die Konzentration und Reaktionsfähigkeit so verschlechtert wie 0,5 Promille Alkohol im Blut. Nach 24 Stunden ohne Schlaf reagieren Autofahrer so langsam wie Alko-Lenker mit 1,0 Promille.

Pause ist Pflicht

Laut Asfinag ist die gefährliche Kombination aus Übermüdung und Unachtsamkeit Ursache für jeden zweiten tödlichen Unfall auf Autobahnen und Schnellstraßen. Spätestens alle zwei Stunden sollte eine Pause "Pflicht" sein - auch wenn man sich noch fit fühlt, rät die Asfinag in einer Aussendung. Ein Fahrtenschreiber ist derzeit nur bei gewerblichen Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht sowie bei Kleinbussen ab neun Insassen vorgeschrieben.

Die wachsende Anzahl von Pkw, die beispielsweise für Fahrtdienste von Pflegerinnen verwendet werden, haben keinen Fahrtenschreiber. Dadurch kann nicht kontrolliert werden, wie lange der Fahrer bereits unterwegs war. Dass Übermüdung ein großes Problem ist, zeigte unter anderem der tragische Unfall im Oktober des Vorjahres, als sieben Pflegerinnen auf der Heimfahrt von Österreich in die Slowakei bei einem Unfall ums Leben kamen, weil der Fahrer übermüdet war.

Taxler zum Teil ohne Regelung

Eine Gesetzeslücke gibt es in Österreich laut VCÖ bei selbstständigen Taxi-Lenkern. Während für angestellte Taxilenker klare Regelungen gelten, wie etwa maximal viereinhalb Stunden Lenkzeit ohne Pause und tägliche Ruhezeit von mindestens elf Stunden, gibt es für selbstständige Taxi-Lenker keine Regelung.

 

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.