Der 20-jährige Flüchtling steht wegen versuchten Mordes vor Gericht.
Nach der blutigen Auseinandersetzung in einer Tiefgarage am Salzburger Hauptbahnhof am 15. Dezember 2016 müssen sich ab Mittwoch zwei junge Afghanen vor Gericht verantworten. Einem der beiden, einem 20-jährigen anerkannten Flüchtling, wird dabei versuchter Mord vorgeworfen. Er soll bei dem Streit seinem marokkanischen Widersacher mit einer Glasscherbe wuchtig in den Hals gestochen haben.
Sein Begleiter, ein 19-jähriger Landsmann, ist wegen absichtlich schwerer Körperverletzung angeklagt. Außerdem soll der Freund bei dem Streit ein Messer gezückt haben. Die zwei Flüchtlinge waren erst zwei Wochen vor dem Vorfall am Gericht zu teilweise langen Haftstrafen verurteilt worden. Beide waren an der tödlichen Auseinandersetzung im Lehener Park im September 2015 beteiligt, bei der ein damals 16-jähriger Afghane einen 50-jährigen Türken erstochen hatte.
"Ich habe nie vorgehabt, ihn zu töten"
Der 20-Jährige erhielt darum am 1. Dezember 2016 vier Jahre unbedingte Haft, der 19-Jährige rund 23 Monate, sieben davon unbedingt. Wegen der fehlenden Rechtskraft der Schuldsprüche befanden sich die beiden noch auf freiem Fuß. Der Hauptangeklagte - er lebt seit mehr als drei Jahren in Österreich - gab am Mittwoch die Tat vor Gericht auch zu, stritt aber den versuchten Mord ab. "Ich habe nie vorgehabt, ihn zu töten." Vielmehr habe er sich damals gegen einen größeren und schwereren Gegner wehren wollen.
An jenem Dezemberabend trank er mit Freunden in der Tiefgarage Alkohol und rauchte einen Joint. Später gesellten sich zwei Marokkaner dazu, die in der Folge aber sehr viel Lärm gemacht hätten. "Darum habe ich sie gebeten, leiser zu sein." Darauf habe ihn einer der Männer zu Boden gestoßen, sich auf ihn gesetzt und mit Fäusten gegen den Kopf geschlagen. Darauf eilte der 19-Jährige seinem Freund zu Hilfe und schlug dem Marokkaner (36) mit einer Whiskeyflasche auf den Kopf. Der ließ aber nur kurz von seinem Kontrahenten ab und ging dann offenbar mit einer Bierflasche auf ihn zu. Der 20-Jährige griff darum nach einer großen Scherbe der zerbrochenen Flasche und wollte den Marokkaner abwehren. Dabei habe er den Mann "versehentlich" unter dem Ohr am Hals getroffen. Der 36-Jährige wurde damals schwer verletzt.
Urteil beeinflusste Verhalten nicht
"Das Urteil vom Lehener Park hat ihr Verhalten aber nicht wirklich beeinflusst", sagte Richterin Bettina Maxones-Kurkowski heute. "Doch, das war ein harter Schlag", entgegnete der Angeklagte. Er sprach von einem Fehler. "Ich bin jetzt seit vier Monaten im Gefängnis und denke oft darüber nach. Wir hätten ja auch einfach woanders hingehen können", räumte der 20-Jährige ein. Warum er dann der Auseinandersetzung nicht einfach aus dem Weg gegangen sei? "Wir sind ja gerade deswegen in die Garage gegangen. Aber zu unserem Unglück sind dann die zwei Marokkaner gekommen."
Das Verfahren ist für zwei Tage anberaumt, das Urteil soll am Donnerstag fallen.