Ermittlungen am Landesgericht in rund 20 weiteren Fällen laufen noch.
Im Rahmen der Testamentsfälschungen erhebt die Staatsanwaltschaft Steyr am Bezirksgericht Dornbirn beim Landesgericht Feldkirch Anklage gegen eine aktive, inzwischen suspendierte Vorarlberger Richterin. Die Frau, die ihre Unschuld beteuert, wird unter anderem wegen Amtsmissbrauchs angeklagt, informierte die Oberstaatsanwaltschaft Linz am Montag in einer Aussendung. In die Anklage sind mehrere Justizmitarbeiter als Beteiligte involviert, auch sie werden belangt. Zugleich wurde beantragt, die Strafsache an das Landesgericht Innsbruck zu delegieren, um "jeglichen Anschein einer Befangenheit" zu vermeiden.
In dem Fall der aktiven Richterin wurde wegen Befangenheit in Steyr ermittelt. In weiteren rund 20 Fällen der Affäre laufen Erhebungen am Landesgericht Feldkirch. An der Causa werde nach wie vor "mit Nachdruck" gearbeitet, so Staatsanwaltschaftssprecher Heinz Rusch am Montag.
Ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe
Auf das Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt stehen laut der Aussendung ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Zudem wird die Frau wegen des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden unter Ausnützung einer Amtsstellung anklagt. Ebenfalls wegen Amtsmissbrauchs in diesem Fall werden außerdem teils als Beteiligte zwei Rechtspfleger, ein pensionierter Rechtspfleger und ein Justizbediensteter belangt. Sie gelten als auch in weitere am LG Feldkirch anhängige Verlassenschaftsmanipulationen involviert.
Die Frau soll von Testamentsfälschungen am Bezirksgericht Dornbirn gewusst haben und Mitarbeiter, die diese Manipulationen vornahmen, angewiesen haben, auch zu ihren Gunsten Fälschungen in einer Verlassenschaftssache zu tätigen. Nahe Verwandte der Richterin sollen so eine Million Euro geerbt haben. Die Frau dementiert die Vorwürfe. Sie vermute, dass es sich um eine Verleumdung handle, weil sie selbst Fälle aufgedeckt und angezeigt habe, so die Richterin beim Publikwerden der Vorwürfe im Februar 2010. Die Verfahren gegen zwei ihrer Angehörigen wurden von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Nachdem den Angeklagten eine Frist von 14 Tagen für einen Einspruch eingeräumt werden muss, ist die Anklage derzeit nicht rechtskräftig.