Keine Rechtsmittel - Verteidigerin beruft.
Im Gegensatz zu Verteidigerin Liane Hirschbrich verzichtet die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel gegen das Urteil für Amokfahrer Alen R. (27). Der war am vergangenen Donnerstag einstimmig wegen dreifachen Mordes und 108-fachen Mordversuchs zu lebenslanger Haft mit anschließender Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden.
Das Urteil der Geschworenen war in dieser Deutlichkeit überraschend. Alen R., der am 20. Juni des vergangenen Jahres seine Wahnsinnstat in der Grazer Innenstadt verübt hatte, war nicht wegen Mordes angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hat nach einem „Obergutachten“, in dem der 27-Jährige wegen paranoider Schizophrenie für unzurechnungsfähig erklärt worden war, eine Antragsschrift zur sofortigen Unterbringung in einer Anstalt eingebracht.
Die Beweisaufnahme vor Gericht brachte die Geschworenen zu einem anderen Urteil. Sie hielten Alen R. für zurechnungsfähig. Verteidigerin Liane Hirschbrich hat bereits angekündigt, in Revision zu gehen.