Sie sollen mit einem Jagdaufseher ein Auto von Tierschützern blockiert haben.
Drei Polizisten und ein Jagdaufseher müssen sich kommende Woche vor dem Landesgericht Eisenstadt verantworten. Bei der Verhandlung am 21. Februar soll geklärt werden, ob die vier ihre Amtsgewalt missbraucht und das Auto des Tierschutzaktivisten Martin Balluch an der Weiterfahrt gehindert haben. Zu dem Vorfall soll es am 20. November 2015 bei einer Jagd im Bezirk Güssing gekommen sein.
Balluch, seines Zeichens Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), und drei Begleiter waren laut Anklage mit dem Auto auf einer öffentlichen Straße unterwegs, als sie gegen 15.17 Uhr von dem Jagdaufseher angehalten wurden. Dieser soll sie aufgefordert haben, ihre Ausweise zu zeigen. Als sie dem nicht Folge leisteten, soll der Mann die Polizei wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das burgenländische Jagdgesetz verständigt haben. Der Jagdaufseher soll bis zum Eintreffen der drei Beamten, rund eine halbe Stunde später, den Wagen der Tierschützer blockiert haben.
Weiterfahrt verwehrt
Balluch soll sich gegenüber den Polizisten ausgewiesen haben, die drei Begleiter jedoch nicht. Die Uniformierten hätten daraufhin erklärt, dass eine Weiterfahrt erst möglich sei, nachdem sich alle Mitfahrer legitimiert hätten. Da dies nicht geschah, sollen die Beamten erst nach rund einer Stunde, gegen 17.00 Uhr, die Weiterfahrt erlaubt haben. Dies ist laut Anklage jedoch rechtswidrig.
Die vier Angeklagten müssen sich nun wegen des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs verantworten. Unter anderem sollen die Polizisten trotz Aufforderung ihre Dienstnummern nicht bekanntgegeben haben. Auch Ermittlungen zum von Balluch behaupteten amtsmissbräuchlichen Vorgehen des Jagdaufsehers sollen sie unterlassen haben. Laut VGT wollten die vier Tierschützer eine Jagd auf ausgesetzte Zuchtfasane filmen.