Verteidiger

"Babytod nicht Mord durch Unterlassung"

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Rechtsanwalt Rudolf Mayer wies in seinem Schlussplädoyer darauf hin, dass der Tod des Säuglings kein Mord durch Unterlassen gewesen sei.

Sein Mandant habe sich in jenen 66 Stunden, in denen das Baby nach Darstellung der Staatsanwältin mit dem Tod gekämpft hat, nicht durchgehend im Keller befunden. Josef F. sei nur manchmal runter gekommen, wie Mayer betonte.

Wie in seinem Eingangsplädoyer bezog sich der Verteidiger dabei auf die Kalendereinträge der Tochter: Festgehalten sei die Geburt der Zwillinge am 28. April 1996. Am Tag darauf gab es den Eintrag "haben ein Gitterbett bekommen". Später erwähnte die Tochter des Angeklagten, dass F. "beide raufholen" wollte. Am 30. April fand die "Taufe" der Buben statt und am 1. Mai gab es den Eintrag, dass der Bub um 12.15 Uhr gestorben war. Aus Sicht des Anwalts handelte es sich um ein im Stich lassen des Babys.

Seinem Mandanten gehe es nicht um ein "Drumherumkommen" um die Höchststrafe. Mayer verwies darauf, dass sein Mandant bei einer Verurteilung zu 20 Jahren Haft mit 93 Jahren in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden würde.

Das Geständnis seines Mandanten fand laut Mayer nicht erst nach Absprache am Mittwoch, sondern "in zwei Akten" statt: Bereits am Dienstagabend, nach Ansehen des Videos der kontradiktorischen Einvernahme seiner Tochter, sei F. zusehends verfallen.

Mayer bestätigte in seinem Plädoyer erstmals, dass das 42-jährige Opfer im Verhandlungssaal anwesend war: Und als er sie im Gerichtssaal sitzen sah - "das Gericht hat das sehr gut gemacht" - "war es mit ihm ganz aus", der Angeklagte sei innerlich zusammengebrochen, so der Anwalt. Nach Vorspielen des Videos zeigte er sich erschüttert und bejahte gegenüber Richterin Andrea Humer die Schilderungen seiner Tochter. Am nächsten Tag blieb er dabei, Schuldgefühle habe er bereits Monate zuvor gegenüber der Gutachterin eingestanden.

Unter Hinweis auf den Appell der Richterin auf objektive Berichterstattung zu Prozessbeginn führte Mayer - wie am Beginn der Verhandlung - aus, dass er selbst bedroht werde, und verlas dazu ein jüngst eingegangenes E-Mail. Darin wurden ihm als Verteidiger mit derben Worten dieselben "Strafen" gewünscht wie Josef F. Der Advokat appellierte an die Presse, diesbezüglich mäßigend auf die Bevölkerung einzuwirken.

Milderungsgründe seien der Lebenswandel seines Mandanten, das Geständnis und auch die attestierte schwere psychische Störung. Die in der Jugend geschlagenen Wunden hätten F. für sein Leben geprägt, so Mayer.

Zu den Drohungen gegen Mayer meinte der stellvertretende Leiter der Justizanstalt St. Pölten, Erich Huber-Günsthofer: "Wenn es um eine Bedrohung gegen Josef F. geht, dann müssten wir das wissen, ich kann dazu aber nichts sagen, bis jetzt ist uns nichts bekannt. Wenn Mayer bedroht wird, muss er sich an die Polizei wenden."

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Fritzls Verteidiger wies darauf hin, dass der Tod des Säuglings kein Mord durch Unterlassen gewesen sei.

Weiters meinte er, es gehe seinem Mandanten nicht um ein "Drumherumkommen" um die Höchststrafe.

Zum Geständnis: Es fand nicht erst nach Absprache am Mittwoch statt sondern Fritzl sei nach dem Video zusehends verfallen.

Mayer bestätigte erstmals, dass E. am Dienstag im Gerichtssaal anwesend war. Der Angeklagte sei daraufhin "innerlich zusammengebrochen"

Milderungsgründe seien der Lebenswandel seines Mandanten, das Geständnis und auch die attestierte schwere psychische Störung.

Mayer verwies außerdem auf die Morddrohung gegen seine Person. In einem E-mail werden ihm die selben Strafen wie Fritzl gewünscht.