Vom Staat

Bakary fordert 750.000 Euro Schmerzensgeld

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Der Schubhäftling war bei einem Polizeieinsatz schwer verletzt worden.

Mehr als sechs Jahre nach der Folteraffäre um den Afrikaner Bakary J. durch Wiener Polizisten fordert der Anwalt des Afrikaners, Nikolaus Rast, von der Republik 750.000 Euro Schadenersatz für seelische und körperliche Schmerzen. Rast stützt seine Forderung auf ein Gutachten. Laut einem Bericht der Tageszeitung "Kurier" werde nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht. "Ich gehe davon aus, dass wir den Klagsweg nicht bestreiten müssen", sagte Rast.

Man habe mit dem Innenministerium ein „sehr gutes Verhältnis“, Gespräche würden bereits geführt. Rast stützt seine Forderung auf ein psychologisches Gutachten. Ein weiteres Gutachten, ein medizinisches, werde im Jänner 2013 vorliegen. Die Höhe von 750.000 Euro beruht laut dem Anwalt auf den Tagsätzen für schwere Schmerzen, beginnend vom Tatzeitpunkt im Jahr 2006 bis zum möglichen Ende des Verfahrens im Jahr 2013. "Man kann das nicht wieder gutmachen. Geld kann dieses Leid nicht lindern", sagte Rast. Für seinen Mandanten war die Entschuldigung vonseiten des Ministeriums deshalb sehr wichtig. Die Polizeibehörde wird durch die Finanzprokuratur vertreten.

Der Schubhäftling Bakary J. war im April 2006 bei einem Polizeieinsatz in eine Lagerhalle in der Leopoldstadt verschafft und dort schwer verletzt worden. Die vier involvierten Polizisten hatten dem Gambier umfangreiche Frakturen von Jochbein, Kiefer und Augenhöhle zugefügt. Zu der Misshandlung kam es nach einem gescheiterten Abschiebeversuch.

Finanzprokuratur hat bereits 110.000 Euro bezahlt
Die österreichische Finanzprokuratur ist an einer außergerichtlichen Einigung mit dem Folteropfer Bakary J. - der gebürtige Gambier war vor mittlerweile sechseinhalb Jahren nach einem gescheiterten Abschiebe-Versuch von vier Wiener Polizisten in einer Lagerhalle schwer misshandelt worden - "wirklich interessiert". Das betonte der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, am Freitagabend gegenüber der APA: "Herr Bakary J. hat mittlerweile auch Vorauszahlungen in Höhe von 110.000 Euro erhalten."

Der Anwalt des Mannes, Nikolaus Rast, hatte das Ausarbeiten einer Klage angekündigt, weil die Finanzprokuratur auf seine Entschädigungs-Forderungen von insgesamt 750.000 Euro seit Monaten nicht reagiere. Peschorn zeigte sich darüber verwundert und bezeichnete Rasts Wortmeldung als "unverständlich". Diese gebe nicht "die Kommunikation zwischen der Finanzprokuratur und ihm wieder".

Man habe sich mit dem Anwalt darauf verständigt, dass Sachverständige beauftragt werden, die gesundheitlichen Folgeschäden bei Bakary J. zu untersuchen. Auf Basis ihrer Ergebnisse soll die dem Betroffenen zustehende finanzielle Wiedergutmachung ermittelt werden, sagte Peschorn.

"Niemand stellt sich den geltend gemachten Ansprüchen dem Grunde nach entgegen. Aber ohne sachliche Grundlage kann die Republik Österreich keine Zahlungen leisten", erläuterte Peschorn. Die Finanzprokuratur werde "das Thema ordentlich abarbeiten", versicherte er. Bakary J. habe erst vor wenigen Wochen eine Tranche von 50.000 Euro erhalten. Der endgültige Betrag hänge von den medizinischen Untersuchungen ab.

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