Der 49-jährige Bulgare erschoss am Pfingstmontag vorigen Jahres ein Wirts-Ehepaar in Pachfurth und verletzte die Tochter schwer. Er wird am Donnerstag nach Sofia ausgeliefert.
Der wegen Doppelmordes an einem Pachfurther Wirts-Ehepaar rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilte Bulgare wird am Donnerstag zur Verbüßung seiner Strafe in seine Heimat überstellt. Dies bestätigte Christa Zemanek, Sprecherin des verfahrensführenden Landesgerichts Korneuburg, gegenüber ORF Niederösterreich. Der Mann sitzt derzeit in der Justizanstalt Stein (Krems).
Doppelmord am Pfingstmontag
Der damals 48-Jährige hatte am Abend
des Pfingstmontags 2009 nach der Sperrstunde in Raubabsicht ein
Heurigenlokal in Pachfurth (Bezirk Bruck an der Leitha) betreten und den
50-jährigen Besitzer und dessen um ein Jahr jüngere Frau erschossen. Als die
21 Jahre alte Tochter, die sich mit ihrem damaligen Freund im Obergeschoß
aufhielt, Geräusche hörte und Nachschau hielt, feuerte der Eindringling auch
in ihre Richtung. Die junge Frau stellte sich tot, was ihr das Leben
rettete: Der Mann beließ es bei dem Schuss in den Rücken, der sie schwer
verletzt hatte.
1.500 Euro Beute
Mit einer Beute von 1.500 Euro verließ der
Bulgare den Heurigen. Im Zuge der Ermittlungen fanden sich etliche Zeugen,
die den Mann kurz vor und während des Tatzeitraums in der Gegend gesehen
hatten. Er selbst stellte nach seiner Festnahme jeden Zusammenhang mit der
Tat in Abrede, wurde aber im November 2009 bei einem Prozess in Korneuburg
auf Basis zahlreicher DNA-Spuren am Tatort einstimmig für schuldig erklärt.
Die Höchststrafe wurde im Februar vom Wiener Oberlandesgericht (OLG)
bestätigt.
Täter galt als besonders gefährlich
Der 49-Jährige war
für die Strafverfolgungsbehörden kein Unbekannter. In Deutschland hatte er
unter anderem wegen Einbrüchen und Bandenbildung 13 Jahre im Gefängnis
verbracht. Weil er als besonders gefährlich galt, befand er sich bis 2007 in
Sicherheitsverwahrung. Die bulgarischen Behörden hatten im Juli 2009 seiner
Auslieferung befristet zugestimmt, um der österreichischen Justiz die
Strafverfolgung zu ermöglichen.