In erster Instanz wurde der Bulgare zur Höchstrafe verurteilt. Am 15. Februar wird entschieden, ob es dabei bleibt.
Am 15. Februar fällt die Entscheidung, ob der 48-jährige Bulgare, der im Juni 2009 in Pachfurth (Bezirk Bruck a.d. Leitha) die Betreiber eines Heurigen erschossen hat, eine lebenslange Freiheitsstrafe antreten muss. Der Mann war in erster Instanz zur Höchststrafe verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Schuldspruch für den Doppelmord an dem Ehepaar vor kurzem bestätigt. Nun muss sich das Wiener Oberlandesgericht (OLG) mit der Berufung gegen die Strafhöhe auseinandersetzen.
Zeitlich begrenzte Strafe?
Während die Anklagebehörden
lebenslang für schuld- und tatangemessen halten, plädiert der Bulgare für
eine zeitlich begrenzte Haftstrafe. Ob ihm diese gewährt wird, entscheidet
ein Drei-Richter-Senat in öffentlicher Sitzung, an der auch der Bulgare
teilnehmen wird.
Mit einer Beute von 1.500 Euro verließ der Bulgare den Heurigen. Im Zuge der Ermittlungen fanden sich etliche Zeugen, die den Mann kurz vor und während des Tatzeitraums in der Gegend gesehen zu haben. Er selbst bestritt nach seiner Festnahme jeden Zusammenhang mit der Tat, wurde aber auf Basis zahlreicher DNA-Spuren am Tatort in seinem Prozess im Landesgericht Korneuburg einstimmig schuldig erkannt.
Abschiebung kommt sicher
Der Mann dürfte - unabhängig vom
Ergebnis - unmittelbar nach der Berufungsverhandlung in seine Heimat
abgeschoben werden. Die bulgarischen Behörden hatten im Juli 2009 seiner
Auslieferung zugestimmt, um der österreichischen Justiz die Strafverfolgung
zu ermöglichen. Die Auslieferung wurde allerdings auf neun Monate begrenzt.
Seine Strafe wird der 48-Jährige demnach in Bulgarien verbüßen.