Verdacht bestätigt

Baby vom Stiefvater: Vaterschaftstest positiv

Teilen

Dem Beschuldigten (33) drohen bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe.

Am Montag hat der 33-jährige gebürtige Wiener, der seine Stieftochter geschwängert haben soll, laut seiner Anwältin sowohl den sexuellen Missbrauch als auch die Vaterschaft gestanden. Nun ist das Ergebnis des Vaterschaftstests bei der Staatsanwaltschaft Eisenstadt (StA) eingetroffen: "Es bestätigt den bisherigen Tatverdacht", so StA-Sprecherin Magdalena Wehofer heute, Dienstag, auf APA-Anfrage.

Der Verdächtige ist - wie von Anwältin Manuela-Anna Sumah-Vospernik bereits am Montag angekündigt - wenig überraschend der Vater des Neugeborenen. Er soll die damals Elfjährige geschwängert haben, sein Kind brachte das Mädchen vor knapp einem Monat alleine im Haus im Bezirk Güssing zur Welt.

Gestern, Montag, wurde die Zwölfjährige befragt. Bei der Einvernahme war das Mädchen nicht allein, sie erhält Prozessbegleitung, die von der Jugendwohlfahrt organisiert wird. Die junge Mutter werde psychisch und therapeutisch sehr gut betreut, es habe bereits Gespräche zur Prozessvorbereitung gegeben, erklärte die Leitende Sozialarbeiterin des Burgenlandes, Bettina Horvath im Gespräch mit der APA.

Derzeit gehe es dem Mädchen "wirklich gut", sagte Horvath. Auch das Baby sei wohlauf. "Aber es sind natürlich Phasen zu erwarten, wo es für sie (die Zwölfjährige, Anm.) nicht so leicht sein wird. Dann wird sie aber sehr gut aufgefangen", so die Leitende Sozialarbeiterin. Das Mädchen und sein Baby sind nach einem längeren Spitalaufenthalt bei einer Pflegefamilie untergebracht worden - ebenso wie die zwei jüngeren Geschwister des Mädchens, die der angezeigten Mutter und Ehefrau des 33-Jährigen entzogen wurden.

Dem Beschuldigten drohen bei einer Verurteilung bis zu 15 Jahre Haft, erläuterte Wehofer. Dem gebürtigen Wiener, der sich in U-Haft befindet, wird schwerer sexueller Missbrauch vorgeworfen. Normalerweise würde dies ein Strafmaß von ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe bedeuten. "Wenn daraus eine Schwangerschaft ergeht, drohen fünf bis 15 Jahre", erklärte die StA-Sprecherin.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.