Argentinier: „Verlor Kontrolle“

Feuermord: "Sie hat mich verhext"

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Leiche der Frau habe er geschändet, getötet habe er sie nicht, sagte der Mordangeklagte vor Gericht.

Glatzköpfig, blauer V-Pullover, beige Samtschuhe. Auf den ersten Blick wirkt der gebürtige 60-jährige Argentinier Agustin S. recht bieder. Er war viermal verheiratet und hat sechs Kinder.

Jetzt steht der Mann wegen einer Mordanklage in Eisenstadt vor Gericht. Er soll am 20. Juli 2010 die 72 Jahre alte Wienerin Lydia Dobija, gebürtige Polin, in seinem Auto erschlagen und anschließend auf einem Feld in Nickelsdorf verbrannt haben (es gilt die Unschuldsvermutung). Wegen Leichenschändung bekannte er sich schuldig, wegen Mordes nicht.

Staatsanwalt Gregor Adamovic sprach von einem „Hochklasse-Krimi, von einem inszenierten Tötungsdelikt“. Fest steht: Das ungleiche Paar stand in einem „Verhältnis“ zueinander. „Die Frau war der aktivere Part“, so Verteidiger Farid Rifaat. Er plädiert auf Körperverletzung mit Todesfolge.

Kennengelernt hatten sie sich beim Souvenirstand des Argentiniers auf der Donauinsel. Er dürfte in finanziellen Schwierigkeiten gesteckt haben. Laut Staatsanwalt behob die Frau einen Tag vor der Tat 3.000 Euro vom Konto und lieh sich 1.000 Euro von Bekannten. Beim Argentinier wurde in einem Sakko Geld gefunden – ohne DNA-Spuren der Wienerin.

Der Angeklagte fühlte sich von der 72-Jährigen „belästigt“, fürchtete um die Ehe mit seiner 42-jährigen Frau, einer Geigerin – und bringt Hexerei ins Spiel. So habe das spätere Opfer Fotos der Ehefrau in den Kühlschrank gelegt, damit sich die Ehe „abkühlt“. S.: „Ich habe zu ihr gesagt, sie soll mit der Hexerei aufhören.“

Streit
Am Tag der Tat kam es auf dem Heimweg von einer Tour nach Bratislava im Auto zum finalen Streit. S.: „Sie beschimpfte mich immer wieder. Sagte, meine Frau würde mich betrügen.“ Sie wollte nicht aussteigen, dann habe er einmal mit der Faust zugeschlagen. Sie sackte zusammen. Auch mit einer Lenkradsperre schlug er zu. In Panik geraten, habe er die Leiche angezündet. Zuvor trat er ihr noch ins Gesicht – Urteil heute.

P. Wötzl

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