Prozess

Tödlicher Disco-Streit: "Er fiel um wie ein Brett"

Teilen

Familienvater Jürgen T. starb nach einer heftigen Auseinandersetzung vor einer Disco. Am zweiten Prozesstag sagten weitere Zeugen des Vorfalls aus. 

Zweiter Prozesstag rund um die tödliche Schlägerei vor der Disco "Drive in" in Schattendorf. Familienvater Jürgen T. war nach dem Vorfall am 18. Dezember 2022 im Spital an einer Hirnblutung gestorben. 

Familienvater
© oe24/priv
× Familienvater

Zwei Jugendliche, heute 17 und 19 Jahre alt, stehen wegen versuchter schwerer Körperverletzung seit Dienstag vor Gericht. Im Mittelpunkt des Prozesses stehen die Aussagen von Zeugen. Am Mittwoch befragte die Richterin Birgit Falb weitere Personen, die etwas gesehen haben könnten.

Zeugen sagten vor Gericht aus

Die Aussagen der Beobachter unterscheiden sich zum Teil deutlich, weil manche nur zum Teil etwas mitbekommen hatten oder sich nicht mehr erinnern konnten. Unter anderem sprach auch der Sohn des Lokalbetreibers aus: Das Opfer sei etwa schon vor der Rauferei stark betrunken im Lokal gestürzt: "Er ist umgefallen wie ein Brett." Eine andere Zeugin will gesehen haben, wie der Mann mit dem Kopf auf den Boden aufschlug. 

Schattendorf
© ALL
× Schattendorf

 Die meisten aber sagten, dass es zum Streit kam, weil der 42-Jährige stark alkoholisiert war (er hatte 2,46 Promille) und junge Frauen belästigt hatte. Nachdem der Familienvater vor die Tür gestellt wurde, eskalierte der Streit vor dem Lokal. 

Bei der Auseinandersetzung verpasste Jürgen T. dem 19-Jährigen eine Ohrfeige, dieser wiederum schlug mit halb geöffneter Faust zurück. Der Familienvater taumelte etwas und sackte zusammen. Gleichzeitig soll auch der 17-jährige Angeklagte den 42-Jährigen von hinten mit einem Schlagring attackiert haben, soll ihn aber nicht richtig getroffen haben. 

Der Österreicher (17) ist nicht geständig und gab bisher an, erst dazugestoßen zu sein, als die Polizei schon vor Ort war. Zeugen hingegen würden ihn mit Aussagen belasten. Der 19-Jährige Syrer hingegen zeigt sich geständig. Das Urteil steht aus.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.