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Causa Firtasch: Wiederaufnahme des Auslieferungsverfahrens bewilligt

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Wiener OLG gab Beschwerde des ukrainischen Oligarchen Folge und hob Entscheidung desselben Gerichts vom Februar 2017 auf 

Eine bemerkenswerte und durchaus brisante Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Wien in der Causa Firtasch getroffen. Wie am Freitag in einer Pressemitteilung bekannt gegeben wurde, wurde die Wiederaufnahme des Verfahrens über die Auslieferung des ukrainischen Oligarchen Dmytro Firtasch bewilligt. Damit heißt es für das beim Wiener Landesgericht für Strafsachen anhängige, seit 2014 von den USA betriebene Auslieferungsverfahren zurück an den Start.

Die USA haben vor mittlerweile mehr als neun Jahren die Wiener Justiz um Auslieferung Firtaschs im Zusammenhang mit angeblichen Schmiergeldzahlungen an indische Politiker in Höhe von mindestens 18,5 Millionen US-Dollar ersucht, die im Zusammenhang mit einem nie realisierten Titangeschäft geflossen sein sollen. Firtasch bestreitet den Vorwurf, er habe sich in Indien ab 2006 gemeinsam mit anderen Personen als Teil einer kriminellen Vereinigung Lizenzen zum Mineral-Abbau gesichert.

Firtasch war im März 2014 auf Betreiben der US-Behörden in Österreich festgenommen worden, kam aber gegen eine Kaution von 125 Millionen Euro auf freien Fuß. Seither beschäftigt das Auslieferungsverfahren mehrere Instanzen und gleicht einem juristischem Ping-Pong-Spiel über eine Marathondistanz: In erster Instanz entschied das Wiener Landesgericht für Strafsachen am 30. April 2015 gegen eine Auslieferung, weil die Anklage politisch motiviert sei. Das OLG Wien erklärte im Februar 2017 die Auslieferung Firtaschs jedoch für zulässig, worauf der Oberste Gerichtshof (OGH) tätig wurde. Im Verfahren über eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes und einen Erneuerungsantrag hemmte der OGH im Dezember 2017 die Durchführung der Auslieferung für die Dauer des Verfahrens und entschied im Juli 2019, dass - anders als vom OLG angenommen - zwar auch beim Vorwurf von "rein kriminellen Taten" geprüft werden müsse, ob das Ersuchen aus politischen Beweggründen gestellt worden sei. Der OGH billigte aber die Beurteilung durch das OLG, dass solche politischen Gründe nicht erwiesen seien.

Daraufhin beantragte Dmitry Firtasch im Juni 2019 die Wiederaufnahme des Auslieferungsverfahrens und legte dazu zahlreiche neue Dokumente vor, darunter notariell beglaubigte schriftliche Zeugenaussagen. Das Wiener Landesgericht für Strafsachen Wien wies den Antrag auf Wiederaufnahme im März 2022 ab. Der dagegen eingebrachten Beschwerde von Firtaschs Rechtsvertretern wurde nun allerdings vom OLG Folge gegeben, womit zugleich die Entscheidung desselben Gerichts aus dem Jahr 2017 aufgehoben wurde.

"Das Landesgericht für Strafsachen Wien wird nun auf der Basis der neuen Beweismittel neuerlich über die Zulässigkeit der Auslieferung zu entscheiden haben", teilte OLG-Sprecher Reinhard Hinger in einer ausführlichen Presseaussendung mit. Die aktuelle Entscheidung des OLG bedeute nur, "dass Gründe für die Wiederaufnahme vorliegen". Die Entscheidung in der Sache selbst obliege dem Erstgericht.

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