Landesgericht Wien

Firtasch wird nicht in Übergabehaft genommen

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Staatsanwaltschaft beantragte Übergabehaft wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr.

Der ukrainische Oligarch Dmitri (Dmytro) Firtasch muss noch mindestens einen Tag auf seine Enthaftung warten. Zwar entschied das Wiener Landesgericht am Donnerstag gegen die Verhängung einer Übergabehaft im Falle eines Europäischen Haftbefehls aus Spanien. Die Entscheidung über einen weiteren Haftantrag im US-Auslieferungsverfahren fällt das Gericht nach eigenen Angaben erst am Freitagnachmittag.

Das Wiener Landesgericht leistete am Donnerstag dem Antrag der Staatsanwaltschaft im Fall des Europäischen Haftbefehls aus Spanien wegen Fluchtgefahr in der ersten Instanz nicht folge. "Regelmäßige Meldungen bei Gericht und die Abnahme seines Reisepasses reichten zur Kontrolle aus", hieß es in der Entscheidung. Innerhalb zwei Wochen kann am Wiener Oberlandesgericht berufen werden.

Firtasch war am Dienstag aufgrund eines Europäischen Haftbefehls aus Spanien, wo ihm Geldwäsche vorgeworfen wird, festgenommen worden. Das Oberlandesgericht Wien hatte kurz zuvor die Auslieferung des Oligarchen an die USA für zulässig erklärt. Dort wird er wegen Korruption gesucht.

In beiden Fällen beantragte die Staatsanwaltschaft Wien einen Haftbefehl, um Firtasch bis zu einer Entscheidung über die Auslieferungsanträge wegen angeblicher Fluchtgefahr hinter Gittern zu behalten. Im Fall des Europäischen Haftbefehls aus Spanien spricht die Justiz von einer Übergabehaft, da es sich hierbei um ein EU-Land handelt. Auslieferungshaft heißt es bei Nicht-EU-Ländern wie den USA.

Die Letztentscheidung darüber, ob Firtasch tatsächlich an die USA ausgeliefert oder an Spanien übergeben wird, trifft Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP), der eine richterliche Prüfung abwarten will. Firtasch muss sich wegen des US-Auslieferungsantrags seit März 2014 in Wien aufhalten, war aber wegen der Zahlung einer Kaution von 125 Millionen Euro nur wenige Wochen in Haft.
 

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