Ausganssperre gilt von 0 bis 24 Uhr

Das steht in Mückstein-Verordnung

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Wohnung nur bei bestimmten Ausnahmen verlassen.

  • Ausnahmen: Wohnung verlassen für Gang zur ­Arbeit, Versorgung mit Grundgütern, Gang zum Arzt und Hilfe für Verwandte (einzeln) ist erlaubt, auch Versorgung von Tieren sowie Sport im Freien zu Erholung.
     
  • Handel schließt, offen bleiben nur Lebensmittelhandel (Supermärkte), Apotheken, Drogerien usw. Sperren müssen „körpernahe“ Dienstleister wie Friseure. Märkte dürfen im Freien stattfinden, ohne Ausschank und mit Masken, Adventmärkte aber nicht.
     
  • Gastro & Hotels: Take-away gestattet, Lieferservice erlaubt. Hotels schließen. Erlaubt sind Übernachtungen aus beruflichen Gründen.
     
  • Freizeit/Kultur: Bäder Zoos, Spielhallen. Vergnügungsparks, Indoor-Spielplätze, Tanzschulen bis zu Bordellen ist alles zu. Theater, Kinos, Mu­seen und Bibliotheken schließen ebenfalls. Profisport erlaubt – aber ohne Zuschauer.
     
  • FFP2-Masken indoor abseits der Privatwohnung überall – auch am Arbeitsplatz. Gilt für alle über 6. Zwischen 6 und 14 sowie für Schwangere ist ein MNS erlaubt.
     
  • 3G bei der Arbeit. Am Arbeitsplatz gilt 3G – geimpft, genesen oder getestet. Ausnahme für Jobs, bei denen es keinen Kontakt zu anderen gibt.
     
  • Spitäler. Besuche nur mit 2G-Nachweis UND einem gültigen PCR-Test. 
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