Chronologie

Der Kaprun-Prozess

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Hier finden Sie einen Überblick über den Strafprozess in Salzburg um die Seilbahnkatastrophe von Kaprun, bei derm am 11. November 2000 155 Menschen ums Leben kamen.

18. Juni 2002:
Der Prozess (Einzelrichter Seiss, Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat) beginnt unter riesigem Medienrummel.

11. Juli 2002:
Zu einem Lokalaugenschein in Linz reisen Mitarbeiter der Kriminaltechnischen Zentralstelle (KTZ) des Innenministeriums mit einem Kofferraum voll Fotos, Videos und Dokumenten an, die zunächst nicht im Akt waren. Einen Tag später leitet die Staatsanwaltschaft Salzburg Ermittlungen gegen die KTZ ein.

15. Juli 2002:
Der Leiter der KTZ wird vom Dienst suspendiert.

12. September 2002:
Richter Seiss muss nach der Sommerpause neuerlich unterbrechen, da wegen Schreibkräftemangels noch Protokolle vom Juli fehlen.

2. Oktober 2002:
Verteidiger beantragen die Abberufung des Hauptgutachters, weil dieser Beweismittel zu Hause aufbewahrt. Dieser nimmt von da an nicht mehr am Prozess teil und scheidet am 27. November 2002 aus dem Verfahren aus, nachdem ihm ein Psychiater Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt hat.

13. Jänner 2003:
Helmut Prader wird zum neuen Hauptgutachter bestellt.

20. Jänner 2004:
Schlussplädoyers von Staatsanwältin Danninger-Soriat und der Privatbeteiligtenvertreter. Die Anklagevertreterin fordert Schuldsprüche für 15 der 16 Beschuldigten.

21. Jänner 2004:
Schlussvorträge der Verteidiger.

19. Februar 2004:
Einzelrichter Manfred Seiss spricht alle 16 Angeklagte frei. Die Entscheidungen stoßen bei den Angehörigen der Opfer auf Unverständnis.

15. Juni 2004:
Schriftliches Urteil im Kaprun-Prozess ist fertig.

27. September 2004:
Staatsanwaltschaft beruft gegen acht der 16 Freisprüche.

12. August 2005:
Das Oberlandesgericht gibt den Termin der Berufungsverhandlung ab 26. September in Linz bekannt.

26. September 2005:
Beginn der Berufungsverhandlung

27. September 2005:
OLG Linz gibt der Berufung der Staatsanwaltschaft nicht statt - Richtersenat bestätigt in einer fast vierstündigen Begründung alle Freisprüche. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Salzburg gibt bekannt, dass sie nun gegen den Hersteller des Heizlüfters ermittelt.

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