Nach der Brandkatastrophe im Juli: Die Behörden in Gargano zahlen nun doch nicht nur an geschädigt Einheimische aus.
Nach der Brandkatastrophe im süditalienischen Gargano im Juli könnte es nun doch Schadenersatz für Touristen geben. Die Präfektur in Foggia hatte bisher Zahlungen an Nicht-Einheimische abgelehnt. Die Verbraucherzentrale Südtirol meldete am Dienstag, dass es eine neue Anweisung des römischen Ministerrates gebe. Die Geschädigten sollten ihre Ansprüche an die Präfektur melden.
Diskriminierende Gesetzesauslegung
Die Anträge waren von der
Präfektur mit der Begründung abgelehnt worden, der Schadenersatz sei den
Ansässigen der Region vorbehalten und finde für die geschädigten Touristen
keine Anwendung. Diverse Versuche, die Präfektur von Foggia von dieser
unverständlichen und diskriminierenden Gesetzesinterpretation abzubringen,
seien zunächst erfolglos geblieben, teilte die Verbraucherzentrale mit. Vom
Ministerrat, und zwar von Seiten des delegierten Kommissärs Guido Bertolaso,
sei nun entschieden worden, dass auch jene Eigentümer zum Zug kommen sollen,
die nicht in Apulien ansässig sind. Die Verordnung garantiere eine gleiche
Behandlung für alle, hieß es.
Neue Fristen für Auszahlung
Als "unzulässig" bezeichnete die
Verbraucherzentrale das Verhalten der Präfektur Foggia. Durch die falsche
Interpretation der Verordnung sei die Zuteilung der vorgesehenen Beiträge
verzögert worden. Sollte es dadurch zu eventuellen Verjährungen für den
Erhalt der Beiträge gekommen sein, müssten diese Fristen gegebenenfalls
verlängert werden.