Urteil

Ehefrau erwürgt: 8 Jahre wegen Totschlags

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Richterin: "Kein Kavaliersdelikt". Der Angeklagte nahm Bedenkzeit, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Acht Jahre Freiheitsstrafe wegen Totschlags: So lautete am Dienstag am Landesgericht Korneuburg das Urteil für einen 47-jährigen Slowenen, der seine Frau (39) im Zuge eines Streits am 14. Dezember 2009 in der gemeinsamen Wohnung in Gramatneusiedl (Bezirk Wien-Umgebung) erwürgt hatte. Angeklagt war Mord. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Der Beschuldigte nahm Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Anwalt: Provokative Aussagen
Der Beschuldigte hatte sich zu Prozessbeginn der Tötung im Affekt schuldig bekannt. Nach den Ausführungen seines Verteidigers Rudolf Mayer habe das Opfer seinen Mandanten an jenem Morgen mit der Äußerung provoziert, die Kinder (zwei Töchter, 16 und 17) seien nicht von ihm. Nach der Tat habe sich der Mann mit einem Cocktail aus Alkohol und Tabletten das Leben nehmen wollen.

"Ich wollte, dass sie nicht mehr redet", sagte der Angeklagte auf die Frage, warum er seine Frau am Hals gepackt hatte und so fest zudrückte, dass laut Staatsanwalt der Ringknorpel mehrfach brach und es zu Einblutungen in die Halsmuskulatur kam. Ob ihm bewusst war, dass sie sterben könnte? Er habe es für möglich gehalten, räumte der 47-Jährige mit tränenerstickter Stimme ein.

Frau hatte außereheliches Verhältnis
Das Paar war seit 17 Jahren verheiratet gewesen. Im Juni 2009 fuhr die Frau auf Urlaub nach Kroatien, wo sie ein außereheliches Verhältnis begann, hinter das der Angeklagte dann im September kam. Die Frau zog aus dem gemeinsamen Schlafzimmer aus, wollte die Scheidung, es kam zu Streitereien. Beim Beschuldigten wurde am Nachmittag des Tattages ein Alkoholgehalt von 2,14 Promille festgestellt, zum Tatzeitpunkt war er zurechnungsfähig.

An jenem 14. Dezember hätte die in einem Kindergarten beschäftigte Frau die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten sollen. Ein Thema war in dem Prozess ein vom Angeklagten an den Staatsanwalt gerichtetes Schreiben, in dem der Slowene schilderte, in seiner Ehre verletzt zu sein. Ob Ausländer oder nicht, Ehre habe jeder, meinte der Anwalt.

Töchter sagten unter Tränen aus
Die Töchter sagten unter Tränen aus, dass es niemals zu Übergriffen gekommen sei. Der Vater sei "traurig" und "fertig" gewesen, weil ihn seine Frau nicht mehr liebte. An jenem Morgen sei er ihnen "komisch" vorgekommen: Er hatte nicht, wie sonst üblich, das Frühstück gemacht, sondern lag - mit "rotunterlaufenen Augen" - im Wohnzimmer auf der Couch. Als die damals 16-Jährige dann zu Mittag von der Schule heimkam, ließ sich die Wohnungstür nicht aufsperren. Weil sie telefonisch weder ihre Mutter noch den Vater erreichte, rief sie ihre ältere Schwester an und verständigte die Polizei - die Beamten fanden den Mann am Boden liegend und die Tote.

Staatsanwalt: Schauspieler
Staatsanwalt Christian Pawle betonte in seinem Schlussvortrag, dass der Angeklagte die Provokation durch das Opfer, die beiden Kinder seien nicht von ihm, behaupte - Zeugen gebe es dafür nicht. Der 47-Jährige sei - aus psychiatrischer Sicht - egozentrisch, narzisstisch, sich selbst bemitleidend und ein eloquenter Schauspieler. Der Suizidversuch (und ein folgender in der psychiatrischen Klinik) sei eine Scheinhandlung gewesen.

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