Tag der Entscheidung

Eis-Lady: Heute droht Lebenslang

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Spätestens heute Abend ergeht das Urteil gegen die mutmaßliche Doppelmörderin Estibaliz C. (34).

Es ist so weit: Tag der Entscheidung für die Eis-Lady. Wie berichtet, soll die 34-jährige Estibaliz C. erst ihren Ex-Mann, dann einen Ex-Freund ermordet, zerstückelt und im Keller ihres Eissalons „Schleckeria“ in Wien-Meidling einbetoniert haben – es gilt die Unschuldsvermutung.

Die 34-Jährige wird zu 99 Prozent wegen Doppelmordes schuldig gesprochen – dazu muss man kein Prophet sein. Es geht „nur“ um das Strafausmaß. Angeklagt ist die Eis-Lady nach Paragraf 75 des Österreichischen Strafgesetzbuches wegen Mordes. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von zehn bis 20 Jahren oder lebenslange Haft. Zusätzlich zur Höchststrafe (also lebenslanger Haft) fordern die engagierten Staatsanwältinnen Petra Freh und Dagmar Pulker eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

‚Esti‘ könnte also für immer hinter Gittern bzw. in Gewahrsam bleiben. Dagegen kämpfen ihre beiden Anwälte Werner Tomanek und Rudolf Mayer. Das erfahrene Juristen-Duo will unbedingt „lebenslang“ verhindern. „Milderungsgründe, wie ihre Unbescholtenheit, die Kooperation mit den Behörden und das Krankheitsbild, sprechen dafür“, so Tomanek.

Eis-Lady wird Prozess gemacht FOTOS

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen. Spannung vor der Urteils-Verkündung.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

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Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

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Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist am Donnerstagabend im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

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Mit der Höchststrafe und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vor gut einem Jahr im Wiener Straflandesgericht der sogenannte Kellerleichen-Prozess gegen Estibaliz C. zu Ende gegangen.

Für immer in Psycho-Anstalt?
Denn nur so hätte Estibaliz C. die Möglichkeit, irgendwann noch einmal freizukommen. Aber auch nur, wenn ihr eine Heilung offiziell attestiert wird – und so etwas kommt bei so abscheulichen Taten so gut wie nie vor.

Prozesstag 3: Opfer-Schädel auf Großleinwand gezeigt
Achterbahn der Gefühle für die angeklagte Estibaliz C. (34) am dritten Tag des Doppelmordprozesses: Dieses Mal keine Zitteranfälle im Medikamentenrausch, dafür lachte sie zum ersten Mal überhaupt seit Verhandlungsbeginn. Und zwar, als ihre Freundin Beatrix P. als Zeugin im breiten Wiener Dialekt aussagte und ‚Esti‘ schützte.

Doch dann der Schock im Großen Schwurgerichtssaal: Gutachter Johann Missliwetz zeigte auf einer Leinwand Fotos von Leichenteilen. Die Eis-Lady starrte zu Boden. Alle Prozessbeteiligten starrten die Bilder aber ungewollt an. Nichts für schwache Nerven: Reste des Gesichts von Opfer Manfred H. sind klar zu erkennen. Dann wurde der gereinigte Schädel von Manfred H. gezeigt. Den Durchschuss von hinten erkannte man. Der Gutachter lässt die Frage offen, ob die Eis-Lady ihr Opfer vorher mit Rizin vergiftet hat. Rizin ist giftiger als Kugelfischgift, der Tod tritt nach zehn bis 12 Tagen ein.

Video: Dritter Tag im Eis-Lady-Prozess

Dann kommt eine Mitgefangene der Eis-Lady in den Zeugenstand. „Sie ist die Eisprinzessin, da braucht sich keiner fürchten, aber die ist ganz nett, ihr Kind geht ihr total ab“, sagte die Zellengenossin. Die Eis-Lady brach in Tränen aus, schluchzte regelrecht. Sie klammerte sich an das zarte, rote Freundschaftsband, das ihr die serbische Mitgefangene geschenkt hatte. Um 15.56 Uhr ist der Verhandlungstag zu Ende.

 

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