Holocaust-Leugner

Entscheidung über Haftdauer für Irving

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Das Wiener Oberlandesgericht entscheidet, ob es bei drei Jahren unbedingter Haft für Holocaust-Leugner David Irving bleibt.

Der 67-jährige Publizist war am 20. Februar 2006 im Wiener Straflandesgericht wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach Paragraf 3g Verbotsgesetz schuldig erkannt worden. Den Schuldspruch hat der Oberste Gerichtshof (OGH) mittlerweile in nichtöffentlicher Sitzung bestätigt.

Die endgültige Entscheidung über die Strafhöhe, die Irving unangemessen hoch erscheint, wurde dem Oberlandesgericht (OLG) zugewiesen, das diese am Mittwoch treffen will.

Seit November im Gefängnis
David Irving sitzt seit 11. November 2005 in Wien im Gefängnis. Er war für einen Vortrag nach Österreich gereist und zu seiner Überraschung auf einem steirischen Autobahnabschnitt auf Basis eines Haftbefehls aus dem Jahr 1989 festgenommen worden. Der Vorwurf: Nationalsozialistische Wiederbetätigung, mit der Irving seinerzeit bei zwei Vorträgen in der Bundeshauptstadt und in Leoben gegen das Verbotsgesetz verstoßen hatte.

Gaskammern in Abrede gestellt
Er hatte dabei unter anderem die Existenz von Gaskammern in Auschwitz und die Judenverfolgung unter Adolf Hitler in Abrede gestellt. Die November-Pogrome der so genannten Reichskristallnacht schrieb Irving als SA-Männern verkleideten "Unbekannten" zu.

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