Der Betrugsvorwurf gegen Wolfgang Schober wurde abgeschmettert.
Der ehemalige Kärntner ARBÖ-Präsident Wolfgang Schober ist am Freitag am Klagenfurter Landesgericht vom Vorwurf der fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen und des schweren Betrugs freigesprochen worden. Richter Gerhard Pöllinger meinte, man könne dem Angeklagten keinen Vorwurf machen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Geld zugestanden
"Es stimmt alles nicht, es ist schlimm, was mir
da vorgeworfen wird", sagte der Angeklagte vor der Urteilsverkündung. Das
Geld, dass er sich von der Investment-Firma ausbezahlt hätte, sei ihm für
seine Tätigkeiten zugestanden. "Und der Geschäftsführer dieser Firma wusste
davon", sagte Schober.
Der Privatbeteiligtenvertreter des Bundes-ARBÖ warf in seinem Abschlussplädoyer dem Angeklagten vor, er hätte das geplante Fahrsicherheitszentrum nicht bauen dürfen, ohne sich vorher rechtlich abzusichern und die Zustimmung der Bundesorganisation einzuholen.
Richter: Kein Vorwurf gegen Angeklagten
Schober habe diese
Weisungen ignoriert und die Planungen des Zentrums fortgesetzt. Seine
Verteidigung erklärte, als Landesorganisation sei der ARBÖ Kärnten in
mehrerer Hinsicht vom Bund abhängig gewesen, so habe es auch einen
faktischen Haftungsverbund gegeben. Außerdem habe sein Mandant nie um ein
Darlehen bei der Investment-Firma gebeten. Die Gelder seien verdient gewesen.
Pöllinger begründete das Urteil damit, dass man "sich an Verträge zu halten hat". Den Haftungsverbund habe es zwar rechtlich nicht gegeben, aber jeder Verantwortliche habe den faktischen Haftungsverbund gelebt. Man könne dem Angeklagten keinen Vorwurf machen, da die Landesorganisationen auf den Bundes-ARBÖ vertraut hätten. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.