Nicht rechtskräftig

Ex-Polizist angeklagt: Freispruch im Zweifel

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Der Ex-Wega-Cop soll seine Ex-Freundin vergewaltigt haben.

Der Prozess um einen wegen Vergewaltigung seiner Ex-Freundin angeklagten ehemaligen Wiener Polizisten ist am Dienstag mit einem Freispruch im Zweifel zu Ende gegangen. Staatsanwalt Gerd Hermann gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Die Vorsitzende des Schöffensenats, Martina Hahn, zählte "eine Menge Zweifel" auf, die aufgetreten seien, vor allem durch das Verhalten des Angeklagten und der Frau vor und nach der angeklagten Tat. Obwohl das Opfer über eine gewaltbetonte Beziehung sprach, sei der Kontakt trotz Beziehungsende zu dem 48-Jährigen aufrechterhalten geblieben. Hätte die Frau vor dem Ex-Lebensgefährten Angst gehabt, hätte sie ihm bei dem Streit im griechischen Restaurant kein Bier über den Kopf geschüttet und im Zuge der Trennung bei seinen Autos keine Fahrzeugsperre platziert, wie im Verfahren erörtert wurde.

In der Nacht auf den 22. Mai 2012, als es zu den Übergriffen gekommen sein soll, habe die Frau auch nicht um Hilfe gerufen bzw. die Polizei geholt - trotz Gelegenheit dazu. Der 48-Jährige sei einmal duschen gegangen und hätte sich beim Gang aufs WC eingesperrt, sodass die Frau Gelegenheit gehabt hätte zu fliehen oder sich im Schlafzimmer einzusperren, meinte Hahn. Auch nach der inkriminierten Tat hätte der 48-Jährige selbstständig eine Polizeiinspektion aufgesucht und habe sich vom Vorwurf überrascht gezeigt, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

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