Täter hat mehrere Ticks

Fleischer mit Zitronenphobie stach Kollegen nieder

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Der Türke bekam zwölf Monate bedingt für schwere Körperverletzung.

Wegen seiner Zitronenphobie bzw. schwerer Körperverletzung ist ein 45-Jähriger am Mittwoch am Landesgericht Wien rechtskräftig zu zwölf Monaten bedingt verurteilt worden. Der türkische Fleischer war im Dezember 2016 von einem Arbeitskollegen mit Schlürfgeräuschen, die man beim Beißen in diese Frucht macht, gehänselt worden und hatte dem 31-Jährigen mit dem Messer in den Brustkorb gestochen.

Der Angeklagte hat offenbar gleich mehrere Ticks: Berührt man ihn, berührt er denjenigen auch. Schickt man ihm ein Küsschen, bekommt man zwangsläufig auch eines. Und er hat eine Phobie vor Zitronen und entsprechenden Schlürfgeräuschen. Zu seinem Leidwesen wussten seine Kollegen darüber Bescheid.

Nicht absichtlich zugestochen

Der 45-Jährige war mit der Fleischverarbeitung beschäftigt, als er vom späteren Opfer gehänselt wurde. Vor Richterin Claudia Zöllner gab der Angeklagte an, völlig auf das frisch geschliffene Messer in seiner Hand vergessen zu haben, als er versuchte, den lästigen Kollegen mit dem Handrücken wegzuschieben. Dieser wurde dabei schwer verletzt - ihm wurde ein Lungenflügel durchstochen.

Das ganze Geschehen wurde von einer Überwachungskamera aufgezeichnet. Erst nach einigen Momenten bemerkten die Arbeiter, was passiert war. Dass der Angeklagte absichtlich zugestochen hatte, glaubte niemand, nicht einmal das Ziel der Attacke.

"Fokale Epilepsie"

Dem Beschuldigten, der zu seinem Leidweisen das Wort Zitrone mittlerweile auch auf Deutsch versteht, fiel es nicht leicht, der Verhandlung zu folgen, da er jedesmal mit heftiger Mimik darauf reagierte, wenn es ausgesprochen wurde. Vergebens versuchten alle Beteiligten, auf den Begriff zu verzichten. Der sichtlich interessierte medizinische Sachverständige Christian Reiter vermutete, obwohl kein Psychiater, eine "fokale Epilepsie", bei der durch den Schlüsselreiz entsprechende Emotionen wie Angst hervorgerufen werden. Eine Armbewegung, um sich von dem Reiz zu befreien, sei durchaus erklärbar.

"Einen bedingten Vorsatz zu einer Verletzung kann ich jederzeit vertreten", meinte Zöllner in ihrer Urteilsbegründung. Mit den zwölf Monaten, die auf drei Jahre bedingt nachgesehen werden, konnten alle Beteiligten leben, weshalb das Urteil bereits rechtskräftig ist. "Gehen Sie bitte wegen Ihrer Zitronenphobie trotzdem zum Arzt", empfahl die Richterin.

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