Vorwürfe auch gegen Beamte

Freispruch für 22-jährigen Klima-Aktivisten

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Vorfälle bei großer Klimademo im Mai.

Wien. Ein junger Klimaaktivist ist am Montag im Straflandesgericht vom versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt freigesprochen worden. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass sich der Angeklagte am Rande einer Klimademo am 31. Mai in der Wiener Innenstadt mit Schlägen und Tritten gegen die polizeiliche Durchsuchung seines Rucksacks gewehrt hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Deutsche, der in Wien Politikwissenschaft studiert, nahm am Rande der Demo am Ring an einem Sitzstreik von rund 100 Personen teil, um den Straßenverkehr zu blockieren. Schlagzeilen machte bei der Aktion aber vor allem der darauffolgende Polizeieinsatz: Nach Gewaltvorwürfen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen zumindest fünf Beamte.

Polizisten warfen wiederum den Aktivisten Widerstand gegen die Staatsgewalt vor, so auch dem Angeklagten. Dass er sich bei der Aktion in einer "verwaltungsrechtlichen Grauzone" befand, war dem Aktivisten durchaus bewusst. Allerdings bestritt er bei der Verhandlung, dass er bei der Auflösung der Blockade durch die Polizei irgendwelche Aktionen gesetzt habe, die über passiven Widerstand hinausgegangen wären.
 
Was genau bei dem Einsatz passiert ist, ließ sich aber auch bei der Verhandlung nicht klären: Es gab zwar einige Videos von dem Einsatz, auf denen die entscheidenden Szenen aber nicht zu sehen waren. Zu erkennen war lediglich, dass der Student gemeinsam mit anderen Aktivisten von der Polizei ins Innere einer bei der Urania errichteten Wagenburg weggetragen wurde, hier leistete er keinen erkennbaren Widerstand.
 

"Unkoordinierte Schlag"

In dem abgeschotteten Areal soll sich der Student dann aber abseits der Kameras plötzlich aktiv dagegen gewehrt haben, dass sein Rucksack von der Polizei durchsucht wird. "Er hat unkoordinierte Schlag und Trittbewegungen getätigt", sagte einer der beteiligen Beamten. Daraufhin habe man ihn am Boden fixiert.
 
Andere Teilnehmer der Demo, die ebenfalls ins Innere der Wagenburg gebracht worden sind, gaben allerdings unter Wahrheitspflicht an, keinerlei Tritte oder Schläge wahrgenommen zu haben. Der Angeklagte habe lediglich seinen Rucksack festgehalten, sich aber ansonsten vollkommen passiv verhalten. Der Anwalt des Aktivisten, Clemens Lahner, unterstrich zudem, dass sich sein Mandant während des ganzen auf Video dokumentierten Teil des Einsatzes völlig friedlich verhalten habe.
 
Richter Christian Noe sprach den Angeklagten schließlich vom Vorwurf des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt frei, da er nicht überzeugt war, dass der Student tatsächlich aktiven Widerstand gegen den Einsatz geleistet hat. Allerdings wollte er seinen Spruch nicht als Verurteilung der Polizei verstanden wissen. Diese habe bei dem Einsatz über große Strecken vorbildlich gehandelt. Zudem hielt es der Richter auch nicht für ausgeschlossen, dass die Beamten unwillkürliche Bewegungen des Angeklagten als Angriff hätten deuten können. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nichts rechtskräftig.
 
Das Strafverfahren gegen den 22-Jährigen war zusätzlich pikant, als an der prozessgegenständlichen Amtshandlung auch ein Polizist beteiligt war, gegen den die Anklagebehörde wegen einer Körperverletzung ermittelt, die sich kurz zuvor nur wenige Meter entfernt ereignet haben dürfte. Der betreffende Beamte soll am 31. Mai gemeinsam mit mehreren Kollegen gegen einen Demonstranten vorgegangen sein, der in Bauchlage am Boden lag und dem dann mehrfach mit Fäusten heftig in die Nierengegend geschlagen wurde. Diese Szene wurde mitgefilmt, das Video verbreitete sich über Twitter und löste bei Aktivisten Empörung aus.
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