Durch mehr Fußfesseln sollen die Gefängnisse des Landes entlastet werden.
Wien. Knapp 9.000 Häftlinge hinter Gittern. Die 28 Justizanstalten des Landes platzen aus allen Nähten, die Arbeitsbedingungen sind für die Justizwachebeamten teils unzumutbar. Die Haftbedingungen führen zu erhöhtem Konfliktpotenzial unter den Insassen. Dringender Handlungsbedarf ist gegeben.
Das Justizministerium will dem jetzt entgegensteuern. Ressort-Chef Josef Moser (ÖVP) will eine Ausweitung des elektronischen Hausarrests angehen. Bisher können Häftlinge erst ab einer Reststrafe von einem Jahr in den elektronisch überwachten Hausarrest entlassen werden. Künftig soll diese Frist auf zwei Jahre verdoppelt werden, wie Moser (ÖVP) der Wiener Zeitung sagte.
Moser erwartet sich von der geplanten Novelle des Strafvollzugsgesetzes eine Entlastung der mit 9.000 Häftlingen überbelegten Gefängnisse. Außerdem will er eine Rechtsgrundlage zum Einsatz von „Bodycams“ durch die Justizwache schaffen.
Nicht genutzt werden soll die elektronische Fußfessel bei Häftlingen, die wegen Gewalt- oder Sexualverbrechen einsitzen. Die Möglichkeit des elektronisch überwachten Hausarrests besteht seit September 2010. Derzeit tragen 437 Häftlinge eine Fußfessel.