Erinnerung an viele kleine Details

Gruppenmissbrauch durch Iraker: Angeklagte betrunken, aber zurechnungsfähig

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Sie flüchteten sich vor Gericht in Ausreden - "Enthemmende Wirkung des Alkohols".

Die neun Angeklagten aus dem Irak – allesamt gläubige Moslems – flüchteten sich vor Gericht in Ausreden. Jene Angeklagten, die in der Tatnacht viel Alkohol konsumiert hatten, gaben vor aufgrund ihrer übermäßigen Alkoholisierung, die sie nach eigenen Angaben zum Tatzeitpunkt gehabt haben wollen, unzurechnungsfähig gewesen zu sein.

Der renommierte Gutachter Christian Reiter widerlegte dies am letzten Verhandlungstag nach langwierigen Ausführungen.

Nach Meinung des Experten könnten sich die Beschuldigten an zu viele Details erinnern, die wiederum mit Beobachtungen der anderen übereinstimmen würden. Somit sie keine Unzurechnungsfähigkeit gegeben. Allerdings sei laut Reiter eine „enthemmende Wirkung des Alkohols anzunehmen“.

Ein Angeklagter – nach eigenen Angaben Alkoholiker – sagte 1 Flasche Wodka und sechs Dosen Bier getrunken zu haben. „Dann hätte er rund 6 Promille gehabt – unmöglich“, so der Gutachter.

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