Wien

Handgranatenmord: Haftstrafe reduziert

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Die Haftstrafe des Zweitangeklagten wurde von 20 auf 18 Jahre reduziert.

Im sogenannten Wiener Handgranatenmord ist am Montag im Justizpalast die Berufungsverhandlung gegen die beiden Mittäter über die Bühne gegangen. Dabei wurde vom Oberlandesgericht (OLG) die Strafe für den Zweitangeklagten Dejan V. um zwei Jahre von 20 auf 18 Jahre reduziert. Das Strafmaß für Renata H., die Schwester des Hauptangeklagten Kristijan H., wurde hingegen bei zwölf Jahren belassen.

Renata H. und Dejan V. waren im Februar wegen Beteiligung am Doppelmord zu zwölf bzw. 20 Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen schenkten ihrer Beteuerung, nichts von den verbrecherischen Plänen von Kristijan H. gewusst zu haben, mehrheitlich keinen Glauben.

Renata H. stellte in Kenntnis der Absichten ihres Bruders ihre Wohnung als Lager für diverse zur Durchführung der Bluttat nötigen Utensilien zur Verfügung und chauffierte ihren Bruder und dessen Helfer Dejan V. zum Tatort. Auch brachte sie die beiden von dort wieder weg. Letzterer besorgte einen Revolver sowie eine Rohrbombe, mit der das Verbrechen ursprünglich hätte ausgeführt werden sollen, wovon Kristijan H. dann allerdings nach Recherchen im Internet Abstand nahm, weil er befürchtete, die Explosion könnte Unbeteiligte verletzen.

Der 35-Jährige hatte in der Nacht auf den 11. Jänner 2014 den Transportunternehmer Zlatko N. (45) und den zeitweise von ihm als Fahrer beschäftigten Horst Waldemar W. (57) mit dem Revolver bzw. einer Handgranate zu Tode befördert. Die beiden hatten mit Kristijan H. einträgliche Geschäfte mit importiertem Diesel gemacht und den Treibstoff ohne Abfuhr der Mineralölsteuer im Sommer 2013 direkt an Tankstellen verkauft. Für den Doppelmord, zu dem sich der Hauptangeklagte vor Gericht geständig zeigte, fasste er 20 Jahre aus. Er nahm seine Strafe an, dieses Urteil ist bereits rechtskräftig.

Der Vorsitzende des OLG-Senats, Christian Dostal, begründete die Strafreduktion für Dejan V. damit, dass "die Relation zum unmittelbaren Täter herzustellen war". Er drückte sein Bedauern aus, dass die Staatsanwaltschaft das Urteil für den Haupttäter nicht angefochten hatte. In Bezug auf die Berufung von Renata H. und der Argumentation ihres Verteidigers Nikolaus Rast sagte Dostal, von einer "untergeordneten Beteiligung kann keine Rede sein". Auch den familiären Zwang könne er nicht erkennen.

Auch bei Dejan V. negierte der Richter den untergeordneten Tatbeitrag. Er folgte aber der Argumentation von dessen Verteidiger Alexander Philipp, wonach eine Gleichbehandlung mit dem Haupttäter Kristijan H. nicht tat- und schuldangemessen war.

Damit ist der sogenannte Wiener Handgranatenmord strafrechtlich abgeschlossen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte bereits früher die Nichtigkeitsbeschwerden von Renata H. und Dejan V. zurückgewiesen.
 

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