Obsorge-Prozess

Hoffnung für Evangelos (3)

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Ein Gericht auf der Insel Naxos bestimmt, ob Evangelos (3) in ein griechisches Heim gebracht wird. Das Urteil wird in einem Monat erwartet.

Der Prozess auf der Ferieninsel Naxos ist nur ein Nebenschauplatz im Sorgerechtsstreit um Evangelos (3) – doch der Verlauf der Verhandlung lässt die österreichische „Delegation“ vor Ort hoffen: Dass der Bub aus Linz einstweilen nicht, wie vom OGH angeordnet, nach Griechenland „abgeschoben“ wird. Um dort den Ausgang des Verfahrens in einem Heim abzuwarten.

Am Freitag, um Punkt 9 Uhr, tagte das Gericht, oberhalb einer Taverne in Naxos-Stadt gelegen: Eine junge Richterin sollte entscheiden, ob die vorläufige Obsorge der oberösterreichischen Mutter des Buben zugesprochen wird. Die Juristin hörte sich die Argumente von Evangelos Vater Nikolaos M. (44) an – vorgetragen von seiner Anwältin und einem Freund, der als Zeuge auftrat. Und jene von Evangelos Mutter Sandra M. (35): Sie wurde vertreten von Rechtsberater Günther Tews. Als Zeugin trat – wie berichtet – die Grün-Politikerin Maria Vassilakou auf: eine gebürtige Griechin.

Optimismus macht sich breit
„Ich habe versucht zu betonen, wie traumatisch es für Evangelos wäre, sollte er in ein Heim überstellt werden“, sagt Vassilakou im Telefonat mit ÖSTERREICH. Sie sei „guter Dinge“, dass die Richterin im Sinne des Kindes entscheidet. „Ich glaube nicht, dass irgendjemand will, dass ein Dreijähriger der Mutter entrissen wird. Um dann in ein Heim zu kommen, wo er keinen kennt und niemand seine Sprache spricht“, so Vassilakou. Es gelte zu verhindern, dass „ein kleines Kind traumatisiert wird, weil sich seine Eltern nicht einigen können“. Auch für den Vater sei das alles nicht leicht, er befinde sich in einer schwierigen emotionalen Situation: „Er hat sein Kind ja seit zwei Jahren nicht gesehen.“

Die Entscheidung der Richterin ergeht nun schriftlich. Rechtsberater Tews: „Das dauert mindestens vier Wochen. Mit dem Rückführungsverfahren wird das jetzt knapp.“ Denn der Mutter wurde bereits aufgetragen, ihrem Sohn innerhalb von fünf Wochen einen Pass für die „Abschiebung“ zu besorgen. Sandra M. zu ÖSTERREICH: „Ich hoffe, dass man mir zumindest so lange Aufschub gewährt, bis feststeht, wie das Urteil von Naxos ausfällt.“

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