St. Pölten

IS-Prozess: 20 Monate Haft für Teenie

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Das Urteil im Jihadismus-Prozess ist nicht rechtskräftig.

Ein 15-Jähriger ist in seinem bereits zweiten Prozess um Jihadismus am Donnerstag in St. Pölten wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation schuldig gesprochen worden. Er erhielt - bei einem Rahmen von bis zu fünf Jahren Haft - eine unbedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

IS-Propaganda
Der Angeklagte wurde verurteilt, gegenüber einer Person Propaganda für den "Islamischen Staat" (IS) gemacht und ihr zwei Lichtbilder geschickt zu haben. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, dass er andere im persönlichen Gespräch von der IS-Ideologie überzeugen wollte, war hingegen laut Richter Markus Grünberger nicht objektivierbar.

Die im Mai 2015 gegen den Jugendlichen verhängte bedingte Haftstrafe von 16 Monaten sowie die bedingte Entlassung aus der Haft im Ausmaß von zwei Monaten und 20 Tagen wurden nicht widerrufen.

Teilweise schuldig
Der 15-Jährige aus St. Pölten hatte sich teilweise schuldig bekannt. Die Verhandlung hatte mit Rücksicht auf das Fortkommen des Jugendlichen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.

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