Dominik wieder frei

Jemen-Geisel: 12 Millionen für Kidnapper

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Vier Millionen Euro für Vermittler: Wiener Student wurde grausam gefoltert.

Jemenitische Zeitungen sind sich einig: Für Dominik N. (26, im Bild rechts) und die zwei finnischen Geiseln wurde Lösegeld bezahlt.

16 Millionen Dollar soll das Sultanat Oman für die Freilassung von Dominik N. bezahlt haben. Vier Millionen Dollar sind davon an Stammesfürsten gegangen, die als Vermittler eingeschalten wurden. Zahlen, die auch die Nachrichtenagentur AFP bestätigt: Sie spricht von insgesamt 50 Millionen Dollar für alle drei Geiseln.

Darüber hinaus berichten die arabischen Medien, dass die Geiselnehmer zunächst versucht hatten, den Jemen zu erpressen. Vier Millionen Dollar sollte die Regierung zahlen. Doch die lehnte ab, um den Terror nicht zu unterstützen.

Aus diplomatischen Kreisen wird ÖSTERREICH bestätigt, dass es Unstimmigkeiten zwischen österreichischen und finnischen Verhandlungs-Teams gab. Die Finnen wären bei der Geiselbefreiung nicht besonders aktiv gewesen.

Dominik sollte denken, dass er ertrinkt
Zurück in Wien erholt sich Dominik bei Verwandten. Es dürfte lange dauern, bis er alles verarbeitet hat. Denn wie ÖSTERREICH erfuhr, wurde der Student in den 139 Tagen Gefangenschaft auch gefoltert. Er soll mit dem sogenannten Waterboarding gequält worden sein. Eine Foltermethode, bei der Gefangene glauben zu ertrinken. Während der Bush-Präsidentschaft setzte die CIA diese Methode bei der Vernehmung von Terroristen ein.
 

50.000 Euro für seine Befreiung

Große Diskussionen gibt es derzeit, ob Dominik N. sich finanziell an der Freilassung beteiligen muss. Außenminister Michael Spindelegger (ÖVP) betonte gegenüber ÖSTERREICH: „Wir werden prüfen, ob wir von ihm einen Beitrag verlangen können, denn natürlich sind hohe Kosten angelaufen.“ Doch derzeit ist diese Diskussion vom Tisch: „Es wäre unverantwortlich, ihn bereits jetzt damit zu konfrontieren“, so der Minister.

Nach dem Gesetz könnte der Staat bis zu 50.000 Euro von Opfern verlangen. Wenn, so Ministeriumssprecher Martin Weiss, „er sich grob schuldhaft in Gefahr begeben hat“. Die Summe wird kleiner, wenn das Opfer „schweren psychischen Belastungen ausgesetzt gewesen ist.“

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