Adoption erkämpft

Jetzt spricht Lesben-
Paar

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Lesben & Schwule dürfen jetzt Kinder ihrer Partner adoptieren.

Anna H. (Name geändert) und ihre Partnerin haben es geschafft: Nach sieben Jahren Kampf setzten sie vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof durch, dass Lesben und Schwule die Kinder ihrer Partner adoptieren dürfen. Durch fünf Gerichtsinstanzen musste das Paar gehen. Im ÖSTERREICH-Interview sagt H.: „Es ist ein Erfolg für Tausende Familien“, sehen sich H. und ihre Freundin als Vorkämpferinnen für Regenbogen-Familien. Und ihr inzwischen 17-jähriger Sohn? Der sei so durcheinander – er wisse noch gar nicht, was er tun soll.

Die Politik reagiert auf das Urteil allerdings eher halbherzig: Zwar will ÖVP-Justizministerin Beatrix Karl dem Urteil nachkommen und die Stiefkinderadoption ermöglichen. Dass homosexuelle Paare generell Kinder adoptieren dürfen, lehnt die ÖVP indes vehement ab.

 

ÖSTERREICH: Ihre Reaktion auf das Urteil?
Anna H.: Es hätte uns wirklich gewundert, wenn es anders gekommen wäre. Deswegen sind wir nicht sofort in Jubel ausgebrochen. Wenn man sieben Jahre auf diesen Moment wartet, ist die Luft für Jubel raus.

ÖSTERREICH: Was sagt Ihr Sohn zu dem Urteil?
H.: Der kennt sich jetzt gerade auch nicht aus. Er wird demnächst großjährig – er realisiert gerade, was dieses Urteil für ihn bedeutet. Er wird das jetzt selber entscheiden, ob meine Partnerin ihn adoptieren soll. Ein paar Tage braucht er sicher noch …

ÖSTERREICH: Warum tut man sich so einen Kampf überhaupt an?
H.: Es geht um die Gleichstellung von Homosexuellen und Hetero-Paaren. Und es ist ein Erfolg für Tausende Familien mit minderjährigen Kindern. Kleinkinder, schulpflichtige Kinder – für die ist es großartig. Wir fühlen uns als Vorkämpferinnen für die anderen Regenbogenfamilien.

ÖSTERREICH: Was waren die härtesten Widerstände?
H.: Gleich zu Beginn am Bezirksgericht: Da wurde uns erklärt, dass meine Partnerin das Kind adoptieren könne – aber nur wenn ich auf alle Rechte verzichte. Sie wäre also die Mutter statt mir. Auch beim Landesgericht hat man uns gefragt: „Das Kind hat schon eine Mutter, warum braucht es eine Zweite?“

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