Neustart-Experte: "Niemand, der bei einer Rauferei zuschlägt, überlegt sich, wie hoch der Strafrahmen für Körperverletzung ist". Eine Bewährungshilfe ist in zwei Dritteln der Fälle erfolgreich.
Angesichts des angeblichen Anstiegs bei Jugenddelikten insbesondere in Wien werden schnell Rufe nach höheren Strafen bzw. einer Absenkung des Alters der Strafmündigkeit laut. Aus Expertensicht machen diese Maßnahmen aber nur wenig Sinn. "Niemand, der bei einer Rauferei zuschlägt, überlegt sich, wie hoch der Strafrahmen für Körperverletzung ist", sagte Thomas Marecek von Neustart. Für nachhaltige Lösungen benötigt es vor allem soziale Interventionen - wie etwa Bewährungshilfe.
Die Situation in Österreich ist paradox: Obwohl die Zahl der rechtskräftigen Verurteilungen von Jugendlichen von 2.248 im Jahr 2013 auf 1.388 im Jahr 2023 gesunken ist und straff organisierte Jugendbanden in der Kriminalstatistik eine Ausnahmeerscheinung sind, ist die subjektive Wahrnehmung oft eine andere. Ein Grund dafür dürfte sein, dass sich etwa in Wien die Hot-Spots auf wenige Plätze wie Parks oder U-Bahnstationen konzentrieren, wodurch sich die Delikte in der Aufmerksamkeit stark verdichten. "Hier hat die Bevölkerung aber natürlich ein Recht darauf, dass es Lösungen gibt. Hier sind auch polizeiliche Maßnahmen nötig", sagte Marecek.
Tatsache ist aber, dass für männliche Jugendliche zwischen dem Einsatz der Pubertät bis in ihre frühen 20er-Jahre hinweg das höchste Risiko besteht, straffällig zu werden. Dieses Phänomen ist weltweit zu beobachten. "Danach sinkt die Wahrscheinlichkeit straffällig zu werden wieder", so Marecek. Dies heißt, dass einer Verurteilung in jungen Jahren nicht unbedingt eine Verbrecher-Karriere folgen muss.
Wegsperren verschiebt das Problem nur
Komplexer wird es beim Umgang mit den Straftätern und Straftäterinnen. Ein möglichst langes Wegsperren verschiebt das Problem nur: "Jede Haftstrafe geht einmal zu Ende", so Marecek. Fällt der Delinquent nach seiner Entlassung in dieselben Strukturen zurück, die ihn ins Gefängnis gebracht haben, besteht ein hohes Risiko einer neuerlichen Straffälligkeit. Genau hier setzt die bei Jugendlichen nach bedingter Entlassung in der Regel obligatorische Bewährungshilfe an, die - sofern sie zu Ende gebracht wird - bei zwei Dritteln zu einem straffreien Leben führt.
Das Um und Auf nach Haftentlassung ist es demnach, dass die Klientinnen und Klienten von Neustart in geregelte Strukturen kommen, am besten durch einen Arbeitsplatz. So würde sich automatisch ein geordneter Tagesablauf in einem neuen sozialen Umfeld ergeben. Entscheidend ist auch, dass die Betroffenen mit ihrer Tat konfrontiert und andere Lösungswege gesucht werden. "Viele, die etwa Gewalt ausgeübt haben, haben selbst Gewalt erfahren und gelernt, dass das ein Weg ist, sich durchzusetzen", sagte Marecek.
Eine Absenkung der Strafmündigkeit wird von Expertinnen und Experten Marecek zufolge durchgehend abgelehnt. "Kinder brauchen Betreuung und keine Haftstrafen."