Bis zu 3 Jahre Haft

Jugendliche prügelten Mann wegen 50 Euro nieder

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Zwei Kärntner und ein Steirer wurden am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht von einem Geschworenensenat wegen schweren Raubes verurteilt.

Die drei 18-Jährigen sollen im Frühjahr einen Mann zusammengeschlagen und beraubt haben. Die Beute betrug ganze 50 Euro, das Opfer wurde schwer verletzt. Die Angeklagten wurden zu teilweise bedingten Haftstrafen zwischen 20 Monaten und drei Jahren verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Opfer niedergeschlagen und beraubt
Die drei Bewohner des Landesjugendheimes in Hartberg unternahmen im Mai dieses Jahres trotz Ausgehverbots eine Gasthaustour. In einem Lokal lernten die drei einen schon leicht angetrunkenen Mann kennen und beschlossen, ihn zu berauben. Sie luden den Unwissenden ein, mit ihnen in ein anderes Gasthaus zu gehen. Auf der Straße schlugen die Burschen ihren neuen Bekannten nieder und raubten ihm das Geld.

Tritte ins Gesicht: Gehirnerschütterung
"Sie haben nur 50 Euro erbeutet, aber darauf kommt es nicht an", meinte Staatsanwalt Wolfgang Fauland. Tatsache sei, dass die drei dem Mann mit Faustschlägen traktierten und ihm, als er bereits am Boden lag, noch Tritte ins Gesicht versetzten, so der Ankläger. Die Folge waren neben einer schweren Gehirnerschütterung ein Nasenbein- sowie ein Kieferhöhlenbruch. Dann nahmen sie das Geld aus der Brieftasche und rannten weg. Als sie ins Heim zurückkamen, wartete bereits die Polizei auf das Trio.

"Ich war schon zu betrunken"
"Wer ist denn auf die Idee gekommen?", wollte die Richterin wissen. "Weiß nicht, ich war schon zu betrunken", antwortete der Steirer, der die ersten Schläge ausgeführt hatte, "weil ich kräftiger bin als die anderen" . Er versetzte dem wehrlosen Opfer, das bereits am Boden lag, noch einen weiteren Faustschlag. "Ich wollte, dass er kampfunfähig ist", lautete seine Erklärung. "Der liegt eh schon flach am Boden, wie soll er denn da noch kämpfen?", fragte die Richterin.

Alle drei beteuern, sie wüssten, dass es ein Fehler war. "Ich bin nur dabeigestanden", erklärte der dritte Beschuldigte, der als Aufpasser fungierte. Doch die beiden anderen belasteten den Komplizen schwer.

Drei Jahre und 20 Monate Haft
Die Geschworenen hielten auch den dritten Angeklagten für schuldig des schweren Raubes, allerdings nur als Beitragstäter. Er wurde zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt. Der Steirer muss auf Grund seiner sechs Vorstrafen eine dreijährige Haftstrafe verbüßen. Der zweite Kärntner wurde zu 20 Monaten unbedingter Haft verurteilt.

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