Sterilisation

Justiz stellt Ermittlung ein

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Die Sachwalterin der Frau glaubt den offiziellen Darstellungen weiterhin nicht. 

Der Fall machte Anfang Oktober Schlagzeilen: Eine behinderte Tirolerin (34) gab ab, 2009 auf Betreiben der Lebenshilfe gegen ihren Willen sterilisiert worden zu sein. Ihr sei eine Einverständniserklärung vorgelegt worden, die sie nicht lesen durfte. Der Eingriff sei dann nach einem routinemäßigen Besuch beim Frauenarzt im Spital durchgeführt worden.

Gutachten
Nun teilt die Staatsanwaltschaft Innsbruck mit, sie habe die Ermittlungen in dem Fall eingestellt. „Der Tatverdacht ist ausgeräumt“, so Staatsanwalt Hansjörg Mayr im ORF: „Aus den Unterlagen der Klinik, aber auch aus einem danach eingeholten Gutachten ergibt sich, dass die Sterilisation damals auf Wunsch der Betroffenen stattgefunden hat.“

Bei der skandalgebeutelten Lebenshilfe Tirol ist man erleichtert. Die Sachwalterin der Frau ist aber nach wie vor überzeugt, dass der Eingriff unter Zwang erfolgte. Sie überlegt, eine neuerliche Prüfung zu beantragen.

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