Über den Verdächtigen von Feffernitz, der der Vater ihres ungeborenen Kindes sein dürfte, wurde die U-Haft verhängt.
Wie viel Kaltherzigkeit muss in einem Mann stecken, der eine hochschwangere Frau in der Badewanne ertränkt – und damit zwei Leben auf gewaltsame, unvorstellbar grausame Art beendet: das der 31-jährigen Julia H., eine liebevolle dreifache Mutter, die ihre viertes Kind erwartete sowie auch das ungeborene Baby, das in zwei Wochen auf die Welt gekommen wäre. Ein DNA-Abgleich wurde in Auftrag gegeben – denn die ermittelnden Behörden gehen in dem Mordfall davon aus, dass der Täter auch der Vater des ungeborenen Kindes gewesen sein dürfte.
Warum der 35-jährige Kärntner zu der furchtbaren Tat schritt, ist noch völlig offen – zwei weitere Kinder der Frau (3 und 4) waren während des Horrors in der Wohnung, bekamen aber nichts mit, weil sie zum Glück schliefen. Ihr ältester Sohn (9) war bei seiner Oma. Die Kids haben unterschiedliche Väter, was der Causa noch zusätzliche Brisanz verleiht und vom Jugendamt viel Fingerspitzengefühl abverlangt, wenn es um die künftige Frage des Sorgerechts geht. Denn die die Geschwister, die ihre Mutter verloren haben, könnten aufgrund der rechtlichen Ansprüche der leiblichen Väter auch noch getrennt werden.
"Falsche Entscheidungen mit ihren Männern"
Die Menschen, die Julia H. kannten, sind wie vor den Kopf gestoßen. Eine Freundin berichtet, dass die 31-Jährige ein „extrem sozialer und überaus kluger Mensch“, die einst im örtlichen Schachklub spielte und nach der Matura Lehrerin werden wollte, war. Die hübsche Kärntnerin studierte in Klagenfurt Deutsch und Englisch, brach aber nach wenigen Semestern ihre Ausbildung ab, weil ihr fortan, wie die Freundin es ausdrückt, „falsche Entscheidungen mit Männern“ passierten.
Aber ihre Kinder liebte die Alleinerzieherin über alles – sie ging voll in der Mutterrolle auf und freute sich auf ihr viertes Kind, von dem sie allerdings nicht (zumindest nicht in aller Öffentlichkeit) verriet, wer der Vater ist. Warum wurde ausgerechnet dieser Mann zum eiskalten brutalen Killer? Es gilt die Unschuldsvermutung. (kor)