Strafantrag gegen zwei Kindergärtnerinnen und einen Bademeister.
Zwei Kindergärtnerinnen und ein Bademeister stehen im Dezember wegen fahrlässiger, schwerer Körperverletzung vor Gericht. Die drei hatten die Aufsicht gehabt, als bei einem Ausflug im Sommer ein dreijähriger Bub in ein Schwimmbecken gestürzt war. Manfred Herrnhofer, Sprecher des Landesgerichts Klagenfurt, bestätigte am Mittwoch auf APA-Anfrage einen entsprechenden Bericht der "Kleinen Zeitung".
Der Unfall hatte sich am 16. August im Freibad Bleiburg im Bezirk Völkermarkt ereignet. In einem unbeobachteten Moment hatte sich der Bub von der Gruppe entfernt, er dürfte mehrere Minuten im Wasser gelegen haben. Das Kind wurde reanimiert und ins Krankenhaus geflogen, erlitt bei dem Vorfall aber schwere Folgeschäden. Der Prozess findet am 13. Dezember um 10.30 Uhr am Bezirksgericht Bleiburg statt.