Wegen Drogenhandels sind am Montag am Landesgericht Klagenfurt zwei junge Kärntner zu Haftstrafen verurteilt worden.
Klagenfurt. Ein 22-Jähriger fasste viereinhalb Jahre, eine 18-Jährige drei Jahre, davon ein Jahr unbedingt, aus. Die beiden hatten mehrmals als Bodypacker Heroin und Kokain aus Slowenien nach Kärnten geschmuggelt und selbst konsumiert sowie teilweise auch verkauft.
Schmuggelten Drogen
Die beiden Angeklagten sind seit Jahren drogenabhängig. Seit Anfang 2018 waren sie mehrmals mit dem Auto nach Slowenien gefahren und hatten dort Drogen gekauft. Diese schmuggelten sie versteckt im Auto oder im eigenen Körper über die Grenze. Wie Richter Michael Schofnegger, der Vorsitzende des Schöffensenates, betonte, hatte es sich um große Mengen Heroin und Kokain in sehr guter Qualität gehandelt. Während die 18-Jährige gerichtlich unbescholten war, war der 22-Jährige bereits zwei Mal einschlägig vorbestraft. Zuletzt war er von Richter Schofnegger selbst zu zehn Monaten Haft verurteilt worden, die aufgeschoben wurden, weil der 22-Jährige einen Drogenentzug machen wollte: "Sie haben dann aber in einer Art und Weise weitergemacht, die selten ist", sagte der Richter.
Legten vor dem Schöffensenat ein Geständnis ab
Die beiden Angeklagten legten vor dem Schöffensenat ein Geständnis ab, relativierten aber die Mengen des geschmuggelten und verkauften Suchtgifts. War in der Anklage von 2,5 Kilogramm Heroin und 1,5 Kilogramm Kokain die Rede, gaben sie die Einfuhr von 600 Gramm Heroin und 180 Gramm Kokain zu. Das änderte aber nichts am Strafrahmen, der bei solchen Mengen bei bis zu 15 Jahren Haft liegt.
Philipp Tschernitz, der Verteidiger des 22-Jährigen, verwies auf die schwere Drogensucht seines Mandanten: "Die beiden haben das nicht aus Spaß gemacht und auch kein Luxusleben mit dem verdienten Geld geführt. Sie haben ausschließlich gedealt, um ihre Sucht zu befriedigen." Es komme immer wieder vor, dass bei jungen, abhängigen Menschen auf diese Weise große Mengen Drogen zusammenkommen und sie sich in der Schwerkriminalität wiederfinden.
Die Angeklagten nahmen das Urteil an, Staatsanwältin Johanna Schunn gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.