Überraschung

Folter-Tod von Bekannter angeblich kein Mord

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Das Opfer wurde vom Verdächtigen tagelang in seiner Wohnung schwer misshandelt. 

Kärnten. Diese Anklage wird Fragen aufwerfen: Ein gebürtiger Wiener (57), der in Kärnten lebt, posaunte Anfang September gegenüber einem Freund, dass in seiner Mietwohnung in St. Veit eine Tote liegen würde und er die 54-Jährige zuvor tagelang schwer misshandelt sowie gefoltert habe.

Nachdem die Polizei die Leiche fand, wurden Ermittlungen wegen Mordverdachts eingeleitet und der Wiener wanderte in U-Haft.

Anklage. Nun der Paukenschlag: Nach dem Ende der Ermittlungen wurde der 57-Jährige, der das Opfer erst einige Wochen vor dessen Tod kennengelernt hatte, „nur“ wegen schwerer Körperverletzung angeklagt, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, Markus Kitz, bestätigte.

Keine Beweise. Grund für die Entscheidung der Justiz ist, dass keine Beweise dafür gefunden wurden, dass der 57-Jährige für den Tod der Frau verantwortlich sein soll. „Ein ursächlicher Zusammenhang mit dem Tod des Opfers konnte nicht festgestellt werden und daher wurde das Ermittlungsverfahren wegen Mordes eingestellt“, sagte Kitz.

Drei Jahre. Dem Angeklagten droht beim Prozess nun nicht lebenslang, sondern wegen schwerer Körperverletzung „nur“ bis zu drei Jahre Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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