Bilanzmanipulation

LKH-Klagenfurt wird Fall für den Staatsanwalt

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Angeblich sollen die Bilanzen des Jahres 2005 und 2006 nicht korrekt erstelt worden sein. Auch der Rechnungshof will in dem Fall ermitteln.

Das LKH-Klagenfurt wird ein Fall für den Staatsanwalt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Kärntner Krankenanstalten Betriebsgesellschaft (Kabeg), Martin Strutz (B), hat am Mittwoch im Zusammenhang mit einer Reihe von Vorwürfen gegen das mittlerweile abberufene LKH-Direktorium rund um den kaufmännischen Direktor Herwig Wetzlinger eine Sachverhaltsdarstellung angekündigt. Im Raum stehen unter anderem der Verdacht der Bilanzmanipulation sowie der Nötigung.

Strutz bezog sich in einer Pressekonferenz auf die Gutachten von zwei Wirtschaftsprüfungskanzleien sowie eine Prüfung den Anwalt und früheren SPÖ-Abgeordneten Christian Puswald. Dabei seien "ungeheuerliche Dinge" zutage gefördert worden. Strutz: "Es ist etwa nicht auszuschließen, dass finanzstrafrechtliche Konsequenzen ausgelöst wurden." Konkret hätten die Prüfer den Verdacht geäußert, dass zumindest die Bilanzen der Jahre 2005 und 2006 "nicht korrekt" erstellt worden seien.

Wörtlich sprach der Kabeg-Aufsichtsratschef von "ganz gravierenden Fehlleistungen im finanztechnischen Bereich, in der Betriebsführung und in der Organisation", welche bei der vom Aufsichtsrat einstimmig beschlossenen Sonderprüfung des LKH evident geworden seien. "Des weiteren ist davon auszugehen, dass steuerrechtliche, sozialversicherungsrechtliche, arbeitsrechtliche, gebührenrechtliche und vergaberechtliche Vorschriften nicht im entsprechenden Ausmaß beachtet wurden", zitierte Strutz aus einem Prüfbericht.

Der Aufsichtsratschef verteidigte in diesem Zusammenhang vehement das Vorgehen des im März installierten neuen Kabeg-Vorstandes Dieter Mandl, der durch die Abberufungen Wetzlingers sowie des medizinischen Direktors Thomas Koperna und der stellvertretende kaufmännische Direktorin Claudia Scharm-Groicher für großen Wirbel gesorgt hatte. Strutz: "SPÖ und ÖVP betreiben eine Art Schuldumkehr, indem sie Mandl unterstellen, er hätte nicht korrekt gehandelt". Dieser sei aber verpflichtet gewesen, Schritte gegen die LKH-Direktoriumsmitglieder zu setzen. Das habe nicht zuletzt deswegen geschehen müssen, weil die Betroffenen die zur Sonderprüfung erforderlichen Unterlagen nicht herausgegeben und den Mitarbeitern einen "Maulkorberlass" verpasst hätten.

Sowohl Strutz als auch BZÖ-Klubchef Kurt Scheuch warnten SPÖ und ÖVP eindringlich davor, wie geplant am Donnerstag im Landtag eine Änderung des Kabeg-Gesetzes zu beschließen und solcherart eine "Lex Mandl" zu schaffen. Die beiden anderen Parteien bekräftigten jedoch, eine Änderung des Quorums im Kabeg-Aufsichtsrat realisieren zu wollen, womit in Hinkunft die Hälfte der Anwesenden zur Beschlussfassung ausreichen sollte. Sie wollen damit verhindern, dass das BZÖ auch künftig durch seinen Auszug aus dem Gremium wichtige Beschlüsse verhindern könnte. SPÖ und ÖVP geht es insbesondere um eine Beschneidung der Vollmachten des Kabeg-Vorstandes.

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