Diskriminierung Homosexueller und Verdacht der Verleumdung.
Klagenfurt. Der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) hat gegen den ehemaligen Kärntner Landtagsabgeordneten Martin Rutter und eine weitere Person eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eingebracht. Rutter war am Wochenende dabei, als in Wien eine Regenbogenfahne zerrissen wurde, was Kaiser scharf kritisierte. Rutter attackierte den Landeshauptmann daraufhin via Social Media.
"Ich schäme mich, dass solche Menschen dem Kärntner Landtag angehört haben", sagte Kaiser am Montag vor Journalisten über die Aktion Rutters. Dieser verfasste daraufhin über soziale Medien ein Posting: "Leider hasst Peter Kaiser die Kärntner Flagge - aber für andere 'Pädo Flaggen' setzt er sich ein." Ein anderer antwortete auf ein weiteres Posting Rutters mit der Aussage "vermutlich is der landesverräter kaiser selber auch ein kinderf...er..."
Kaiser sieht in diesen Aussagen einerseits Verhetzung, da die Diskriminierung Homosexueller als solche anzusehen sei. Der Vorwurf gegen ihn persönlich wird von Kaisers Anwalt Meinhard Novak als Verleumdung gewertet. Die Sachverhaltsdarstellung habe man sich gut überlegt. Es sei immer abzuwägen, ob man diesen Schritt setze und damit der angezeigten Person vielleicht zu mehr Aufmerksamkeit verhelfe, so Kaisers Pressesprecher Andreas Schäfermeier. "Im Fall des Ex-Landtagsabgeordneten haben dessen gestörtes Gesellschaftsbild, sein irregeleitetes Demokratieverständnis und die völlig inakzeptablen Hetz- und Hassparolen gegen Minderheiten, sexuell unterschiedlich orientierte Menschen und letztlich auch seine jenseitigen, letztklassigen Beschimpfungen des Landeshauptmannes ein unerträgliches Maß erreicht." Es liege nun an der Justiz, diesen Hasspostings und Hass-Ausritten ein Ende zu setzen.