2.050 Euro Bußgeld und 1.500 Schmerzengeld

Narbe nach Tattoo-Entfernung: Verfahren endet mit Diversion

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Mit einer Diversion hat am Freitag am Landesgericht Klagenfurt das Verfahren gegen eine 41 Jahre alte Mikropigmentologin wegen der Entfernung eines Tattoos geendet.

Klagenfurt. Sie war wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt, weil als Folge der Behandlung eine tiefe, permanente Narbe geblieben war. Die Kärntnerin erhielt eine Buße von 2.050 Euro und muss der betroffenen Kundin 1.500 Euro zahlen.

"Nicht achtsam gearbeitet"

Die Mikropigmentologin soll nicht achtsam genug gearbeitet haben, lautete der Vorwurf. Dadurch blieb bei der 28 Jahre alten Kundin eine Narbe, die 1,5 Prozent der Körperoberfläche bedeckt, zurück. Die Mikropigmentologin übernahm die Verantwortung für die Folgen. Sie habe seither in ihrem Studio auch einiges geändert, erklärte sie auf Fragen von Richter Oliver Kriz. So gebe es nun verbesserte Nachpflegeprodukte.

Die komprimierte Schmerzperiode nach der Behandlung gab der Sachverständige mit 30 Tagen an, wofür die Betroffene als Privatbeteiligte 4.000 Euro forderte. Der Betrag wurde von der Mikropigmentologin nicht anerkannt. Die Kundin habe im Rahmen der Kundenaufklärung, die von ihr auch untergefertigt wurde, zur Kenntnis genommen, dass es zur permanenten Narbenbildung, zu Gewebeschädigungen und Nervenschäden kommen könne und dass der Zustand sogar verschlimmert werden könne, argumentierte der Verteidiger. Trotzdem habe sie sich zur Behandlung bereit erklärt.

Ein Mitverschulden der Kundin liege auf der Hand, daher könne er ihr auch nicht vollen Betrag zusprechen, sagte Kriz. Sie erhält nun ein Teilschmerzensgeld von 1.500 Euro.

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