Nicht rechtskräftig

Kinderbetreuer bekam wegen Kinderpornos ein Jahr Haft

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Ein 34-Jähriger wurde wegen Kinderpornos zu einem Jahr Haft verurteilt. Urteil nicht rechtskräftig.

Ein 34 Jahre alter, ehemaliger Kinderbetreuer ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Richterin Sabine Roßmann verhängte zudem ein Berufsverbot und eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Er hatte Unmengen an kinderpornografischem Material aus dem Internet heruntergeladen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
 
Bei dem Mann wurden zahlreiche Kinderpornos gefunden. Zu diesem Vorwurf bekannte er sich auch schuldig. Vehement zurückgewiesen hat er aber die Vorwürfe seiner heute 14-jährigen Tochter, von ihr Nacktfotos gemacht zu haben. Sie will die Fotos zufällig am Computer ihres Vaters entdeckt haben. Bei seiner Einvernahme in der vergangenen Woche bekräftigte das Mädchen die Vorwürfe, die Gutachterin äußerte jedoch Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Mädchens, das seine Aussagen immer wieder ein wenig abgeändert habe. Das Kind könnte auch durch den Sorgerechtsstreit der Eltern beeinflusst worden sein.
 
Da auf dem Computer und den sonstigen Datenträgern des Angeklagten kein einziges Foto der Tochter gefunden worden war, sprach Roßmann den 34-Jährigen in diesem Punkt frei. Der Sachverständige attestierte dem Mann eine starke pädophile Neigung, die mehr oder weniger das einzige Lebensinteresse des 34-Jährigen dargestellt habe. Er sah auch die Gefahr eines konkreten Sexualdelikts, das der Angeklagte begehen könnte, daher beantragte Staatsanwalt Christian Pirker auch die Einweisung des Mannes in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
 
Die Richterin gab diesem Antrag statt, in ihrer Begründung erklärte sie, ihr fehle die Einsicht des Angeklagten, dass es sich bei seinen Neigungen um ein Fehlverhalten handle, gegen das er etwas unternehmen müsse. Roßmann: "Sie haben bei der ersten Verhandlung gesagt, 'das ist vorbei', das ist es aber nicht." Pädophilie sei nicht etwas das man aus- und einschalten könne wie einen Fernseher, das begleite einen das ganze Leben, das Maximum sei, die Sache unter Kontrolle zu bekommen.
 
Der Verteidiger sah die Einweisung offenbar als unbegründet, er meldete volle Berufung an. Staatsanwalt Pirker gab keine Erklärung ab. Die Causa wandert nun ans Oberlandesgericht Graz.
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