Kärnten.

Prozess um Stichwahl-Manipulation: Das sind die Urteile

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Neun Schuldsprüche und ein Freispruch gab es im Prozess um die Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidentenstichwahl.

Im Strafprozess rund um die Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidenten-Stichwahl vom 22. Mai 2016 hat es am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt neun Schuldsprüche und einen Freispruch gegeben. Die höchste Strafe fasste der Abteilungsleiter des Melde- und Standesamtes aus: Fünf Monate bedingt und 14.000 Euro Geldstrafe, Villachs Bürgermeister Günther Albel (SPÖ) muss auch 14.000 Euro zahlen.

Der Abteilungsleiter wurde wegen Amtsanmaßung, Fälschung eines Beweismittels und falscher Beweisaussage verurteilt, acht Mitglieder der Bezirkswahlbehörde wurden der falschen Beurkundung im Amt schuldig gesprochen, sie erhielten - abgesehen von Albel - Geldstrafen in Höhe von 5.400 bis 9.000 Euro. Freigesprochen wurde die FPÖ-Mandatarin, die als einziges Mitglied der Wahlbehörde Fehler im Protokoll der Briefwahl-Auszählung kritisiert und einen Aktenvermerk eingefordert hatte. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
 

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