Angeklagter und Opfer hatten einander bei Sex-Spiel geknebelt, einer von ihnen starb.
Ktn. Weil sein Sexualpartner bei einem Knebelspiel erstickt war, hat sich am Mittwoch ein Pensionist aus Kärnten vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Der Mann bekannte sich nicht schuldig. Die Staatsanwaltschaft warf dem unbescholtenen Mann grob fahrlässige Tötung vor. Er soll den Knebel zu fest zugezogen bzw. dem Mann im Anschluss nicht geholfen haben. Die Verhandlung wurde schlussendlich zur Einvernahme weiterer Zeugen vertagt.
Der Angeklagte hatte mit dem Opfer eine flüchtige Beziehung, die beiden probierten dabei verschiedene Sexualpraktiken aus - unter anderem das Würgen mit einem Knebel, wie die Staatsanwältin ausführte. Am Tag des Vorfalls legte das Opfer laut Strafantrag den Knebel selbst an, der Angeklagte zog daran. Schließlich erschlaffte der Körper des Opfers, der Mann fiel nach vorne und blieb liegen.
Öffentlichkeit ausgeschlossen
Fest steht, dass das Opfer erstickt war - wie genau das passiert war, ließ sich aber nicht mehr mit Sicherheit sagen. "Entweder passierte das durch ein zu festes Ziehen am Knebel - oder dadurch, dass der Mann ohnmächtig wurde und mit dem Gesicht nach unten auf einem Polster liegen blieb", fasste die Staatsanwältin zusammen. Der Angeklagte sei jedenfalls nach Angaben der Anklagebehörde schuldig: Entweder habe er zu fest gezogen, oder seinen Partner hilflos liegen gelassen.
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Der Verteidiger des Angeklagten erklärte, sein Mandant werde sich nicht schuldig bekennen. Als er das Opfer verließ, habe dieses nämlich noch gelebt. Auf Antrag des Privatbeteiligtenvertreters wurde die Öffentlichkeit während der Einvernahmen vom Prozess ausgeschlossen. Die Verhandlung wurde schließlich auf 3. September vertagt.