Justizwachebeamte hatte verdächtiges Gespräch mitgehört.
Stmk. Ein 24-jähriger Häftling der Justizanstalt Graz-Karlau, ein Wiener mit ägyptischen Wurzeln, muss sich bald wegen des Vorwurfs der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation vor Gericht verantworten. Der Mann soll im Gefängnis gegenüber einem Mithäftling verdächtige Worte geäußert haben. Ein Justizwachebeamter hörte zufällig durch ein offenes Fenster mit und erstattete Anzeige. Die Staatsanwaltschaft Graz bestätigte entsprechende Medienberichte am Mittwoch.
Wie der "Standard" berichtete, soll der einschlägig vorbestrafte Mann, der noch bis 2042 in Haft sitzt, weil er unter anderem dem Wien-Attentäter Waffen organisiert hatte, am 6. November dieses Gespräch mit einem Mithäftling geführt haben. Laut dem Beamten soll der 24-Jährige von der "Megapanik" erzählt haben, die beim Terroranschlag in Wien nur ein Terrorist ausgelöst habe. "Was meint ihr, wäre los, wenn 50 Bewaffnete, in der ganzen Stadt verteilt, loslegen würden, es gibt mehrere wie mich", soll er gesagt haben.
Er soll gegenüber zwei weiteren Insassen ausgeführt haben, wie er Bomben in Gebäuden platzieren und selbst eine Weste mit Sprengsätzen tragen würde. Es würde Panik ausbrechen, die Stadt würde stillstehen. Als ihm ein Mithäftling empfahl, er solle dabei doch eine schusssichere Weste tragen, entgegnete der Angeklagte, dass er lieber sterben wolle, als eingesperrt und gefoltert zu werden.
Einweisung in forensisch-therapeutisches Zentrum im Raum
"Ihr Terroristen seid verrückt", soll ein Mithäftling das Gespräch kommentiert haben. Ein anderer Insasse bewertete das Gespräch im Nachhinein als "blöden Spaß". Die Staatsanwaltschaft dagegen sieht hier keinen Spaß und erhob gegen den Wiener abermals Anklage. Dieses Mal will man ihn in ein forensisch-therapeutisches Zentrum einliefern lassen. Trotz mehrjähriger Haftstrafen habe sich der 24-Jährige "nicht ausreichend mit seinen bisherigen Taten auseinandergesetzt". Es sei nicht davon auszugehen, dass sich der Angeklagte "mittlerweile ernsthaft und nachhaltig vom IS bzw. sonstigen terroristischen Vereinigungen (...) abgewendet hat", argumentierte die Staatsanwaltschaft. Ein Gutachten bescheinige dem Häftling weiterhin einen "Hang zu strafbaren Handlungen".
In seiner Zelle stellten die Behörden übrigens einen USB-Stick sicher, der von Häftling zu Häftling weitergereicht worden sein soll und beim 24-Jährigen im Fernseher steckte. Darauf fanden die Ermittler neben Kampfsportvideos, Musik und Serien auch mehrere islamistische Gesänge, die den Kampf gegen "Ungläubige" verherrlichen sollen. In seiner Einvernahme soll sich der Angeklagte als Salafist bezeichnet haben, bestritt aber, dass er in einem Gespräch Terroranschläge verherrlicht habe. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.